Mit Beginn 2022 gilt für neu aufgelegte offene Immobilienfonds eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten. Hinzu kommt eine Rückgabefrist von weiteren 12 Monaten, das heißt zwischen der Ankündigung der Rückgabe eines Anteils an einem Immobilienfonds und dem tatsächlichen Verkauf müssen ebenfalls 12 Monate liegen.
Damit soll es den Emittenten erleichtert werden, eine stabile Liquidität des Fonds gewährleisten zu können und die Interessen aller Anteilhaber besser zu wahren. Bis dato waren Immobilienfonds täglich handelbar, gleichzeitig geht es bei Immobilien aber immer um langfristige Investitionen mit ebenso langfristigen Finanzierungen. Mit den nun kommenden Fristen soll dieser Missmatch besser abgefedert werden. Österreich folgt mit der Gesetzesänderung dem Beispiel Deutschlands, wo es bereits seit 2013 Rückgabefristen und eine Mindesthaltedauer gibt.
Für bereits bestehende Fonds gibt es eine Übergangsfrist bis spätestens 2027, sollten nicht bereits vorher die Fondsbestimmungen geändert werden. Von einer Umsetzung der Regelung auf diesem Wege müssen die Anlegerinnen und Anleger mindestens ein Jahr im Voraus informiert werden. Weiters können Immobilienspezialfonds andere Rückgabefristen vorsehen. (apa)