Die nächte Anhebung erfolgte bereits zum 01.01.2023. Grund dafür ist das Überschreiten des gesetzlich festgelegten Schwellenwertes von drei Prozent. „Die Valorisierung der Gebühren sichert das hohe Qualitätsniveau und sorgt dafür, dass Gebühren nachvollziehbar und kalkulierbar sind. Private Haushalte werden durch diese regelmäßigen Anpassungen vor möglicherweise massiven Belastungen in unregelmäßigen Abständen geschützt,“ hört man aus dem Rathaus.
Für private Vermieter sieht die Sache hingegen anders aus: Vergangenes Jahr wurde die alle zwei Jahre gesetzlich vorgesehene Anpassung der Richtwerte ausgesetzt. Ebenso wurde die Valorisierung der Kategoriebeträge ursprünglich verschoben, deren Schwelle bei fünf Prozent liegt. Gefordert wird ein Aussetzen der Wertsicherung, ein Befristungsstopp, ein Gas-Abschlag auf Richtwertmieten, noch strengere Mietpreisgrenzen und vieles mehr.
Die Anhebung der Kategoriebeträge erfolgt nun doch aufgrund des Überschreitens der gesetzlichen Schwelle, ebenso wie die Kommunalgebühren. Kategoriebeträge gelangen bei Mietverträgen, die vor dem Jahr 1994 abgeschlossen wurden, zur Anwendung. Seit der letzten Valorisierung bewegen sich diese je nach Kategorie zwischen 1,06 Euro und 4,23 Euro pro Quadratmeter.
Streng regulierter Mietmarkt
Ebenso stark preisgeregelt ist das nach 1994 in Kraft getretene Richtwertsystem. Der Richtwert in Wien liegt nach zuletzt endlich erfolgter Anpassung im Frühjahr 2022 bei 6,15 Euro pro Quadratmeter. Die Mieten des preisgeregelten Mietsegments sind im internationalen Vergleich nach wie vor moderat, zudem zählt die OECD Österreich zu einem der am strengsten regulierten Mietmärkte der Welt.
Wie sollen sich bei diesen mageren Erträgen Investitionen in den Hausbestand, energetische Sanierungen oder ein Wechsel in erneuerbare Energien bewerkstelligen lassen? Sicherlich nicht durch die Begehrlichkeiten der Mietervertreter, nach denen die Schrauben im ohnehin preisregulierten Segment noch stärker angezogen und der Anwendungsbereich für Regulierungen noch weiter ausgedehnt werden sollen.
Da ärmere Haushalte in Österreich von den Wohnkosten belastet sind, ist es notwendig, im Rahmen der Objektförderung für faire Bedingungen zu sorgen und dort, wo es nötig ist, durch Subjektförderung treffsicher zu ergänzen. Insbesondere die öffentliche Hand, die 60 Prozent der Mietverhältnisse abschließt, hat hier Handlungsbedarf. Es ist nicht Aufgabe privater Vermieter, Aufgaben der öffentlichen Hand wahrzunehmen beziehungsweise deren Fehler auszugleichen.