„Nach dem Schutz von Gründerzeithäusern und der Einführung der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ ist diese kleine Bauordnungsnovelle ein weiterer großer Schritt in die richtige Richtung. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen, denn das Bild und das Lebensgefühl der Stadt muss in seiner bekannten und beliebten Form gewahrt werden. Wien darf nicht durch Spekulanten und private Investorengruppen seinen Charakter verlieren. Gleichzeitig wird durch diese Novelle der kleinteiligen Versiegelung der Kampf angesagt. Eine Novelle zum Wohle des Stadtklimas und der Lebensqualität.“ zeigt sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl über die bevorstehende Umsetzung erfreut.
Deutliche Erweiterung des Strafrahmens bei Zuwiderhandeln und Festigung des UNESCO-Weltkulturerbes
Der Strafrahmen für illegale Gebäudeabrisse wurde auf eine Höchststrafe von 300.000 Euro (bei einer Mindeststrafe von 30.000) angehoben. Dies ist eine weitere deutliche Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf.
Zusätzlich wurde der Planungszielekatalog erweitert um den Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes zu festigen. Außerdem wurde das Unionsrecht zu Seveso-Betriebe in dem Wiener Landesrecht verankert. Damit werden Betriebe, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, reglementiert.
Nach dem heutigen Bauausschuss erfolgt die endgültige Beschussfassung im Landtag am 24. November. Bereits mit dem Tag nach der Kundmachung tritt die Bauordnungsnovelle in Kraft.