IMMOunited2GO

Neue Kärntner Wohnbeihilfe soll mit Jänner 2025 in Kraft treten

Budget von 52 Millionen Euro - Auch Eigentümer künftig antragsberechtigt, Verdoppelung der Bezugsberechtigten - Nur noch ein Antrag, alle bisherigen Beihilfen entfallen
Patrick Baldia
wohnbauhilfe
wohnbauhilfe
© AdobeStock | Ab Jänner 2025 werden in Kärnten nicht nur Mieter Anträge auf Wohnbauhilfe stellen können, sondern auch einkommensschwache Eigenheimbesitzer

Die Kärntner Landesregierung hat am Montag in einer Pressekonferenz Details zur neuen Kärntner Wohnbeihilfe bekannt gegeben. Das Gesetz ist in Begutachtung und soll mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Ausweitung der Bezugsberechtigten. So sollen künftig nicht nur Mieterinnen und Mieter Anträge stellen können, sondern auch einkommensschwache Eigenheimbesitzer. Die Maximalförderung beträgt monatlich 500 Euro.

Die förderbare Wohnfläche beträgt für eine Person 50 Quadratmeter. Für jede weitere Person werden zusätzlich 10 Quadratmeter gefördert. Unterstützt wird mit 6,50 Euro pro Quadratmeter. Die maximale Einkommensgrenze beträgt netto 1.800 Euro und erhöht sich je Kind um 200 Euro. Je nach Monatseinkommen gibt es eine gestaffelte Förderung. So könne beispielsweise eine Alleinerziehende mit drei Kindern, einem Monatsnettoeinkommen von 1.800 Euro und einer Miete von 800 Euro monatlich eine jährliche Entlastung von 3.708 Euro erhalten.

Das Gesetz umfasst eine Erhöhung der Mietzins-Obergrenze von bisher 7,80 Euro auf 10,60 Euro pro Quadratmeter. Landeshauptmann-Stellvertreterin Gabriele Schaunig (SPÖ) betonte, dass so auch kleinere Wohnungen mit einer höheren Miete in die Wohnbeihilfe fallen können. Es sei in den Überlegungen jedoch auf das aktuelle Mietniveau geachtet worden, um durch eine zu starke Anpassung die Mietpreise nicht zusätzlich in die Höhe zu treiben. Dadurch sollen sich die bisherigen rund 20.000 Bezugsberechtigten - aus den Bereichen Wohnbeihilfe und Heizkostenzuschuss - verdoppeln. Schaunig rechnete mit rund 42.000 Anspruchsberechtigten, circa 31.000 Mietern und 11.000 Eigentümern.

Das aktuelle Budget von 26,6 Millionen Euro wird auf 52 Millionen Euro für 2025 erhöht. Schaunig dazu: "Das ist ein Zusammenziehen aller bestehenden Budgettöpfe". Bisherige Förderungen aus der Wohnbeihilfe, dem Heizkostenzuschuss und der Hilfe in besonderen Lebenslagen im Bereich Wohnen werden künftig in einem Antrag zusammengefasst. Auch die für 2025 budgetierten Kosten für die geplante Kindergrundsicherung fallen laut Schaunig mit hinein, da sie nicht mit einer so raschen Einführung einer solchen rechnen würde.

ÖVP-Klubobmann Markus Malle sprach von "einem echten Meilenstein, der es jenen Personen, die tatsächlich Hilfe benötigen, schnell und einfach ermöglicht, diese auch zu erhalten". "Vor allem bei digitalen Anträgen dürfen Bezugsberechtigte mit einer relativ schnellen Bearbeitung rechnen", erklärte Malle. Er führte dies auf die Reduzierung der Anträge in Zukunft zurück. Bisher gab es aufgrund der Mehrfachanträge rund 100.000 Anträge jährlich, diese sollen auf rund 42.000 Anträge der potenziell Bezugsberechtigten reduziert werden.

Ein Jahr lang soll es einen Parallelbetrieb der Anträge geben, danach entfallen alle bisherigen Anträge und werden durch die neue Wohnbeihilfe ersetzt. Anträge können ab 1. Jänner 2025 digital oder analog gestellt werden. Der Einkommensnachweis wird einmal jährlich zu erbringen sein. An einer technischen Programmierung zur automatischen Erinnerung darin wird gearbeitet. (apa)