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Neue Richtwertmieten im Gesetzblatt veröffentlicht

Erhöhungen ab Samstag, 1. April - Richtwertmiete in Vorarlberg am höchsten, am niedrigsten im Burgenland - ÖVI: Knapp ein Drittel aller Mietverhältnisse von Richtwert-Anpassung erfasst
Patrick Baldia
Mieterhöhung
Mieterhöhung
© 2013 Zitzes Photography

Nach den zuletzt gescheiterten Verhandlungen über eine Mietpreisbremse steigen die Richtwertmieten für Neuverträge ab kommendem Samstag, 1. April, um 8,6 Prozent. Die entsprechende Kundmachung wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Richtwerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Laut Veröffentlichung liegt der Wert ab April in Vorarlberg mit 10,25 Euro pro Quadratmeter am höchsten, dahinter folgen Salzburg (9,22), Steiermark (9,21) und Tirol (8,14).

Etwas geringer fallen die Werte demnach in Kärnten mit 7,81 Euro, Oberösterreich (7,23), Niederösterreich (6,85) und Wien (6,67) aus. Den geringsten Betrag pro Quadratmeter werden künftig betroffene Mieterinnen und Mieter im Burgenland (6,09) zu zahlen haben.

Ab 1. Mai ziehen dann die Richtwertmieten für Bestandsverträge nach. Die Richtwertanpassungen sind zwar durch das Gesetz bedingt, Vermieter sind aber nicht dazu verpflichtet, die Mieten zu erhöhen. Als Kompensation für die erwartbar höheren Kosten verständigte sich die Regierung zuletzt auf einen Zuschuss für einkommensschwache Haushalte.

Etwas weniger als ein Drittel aller Mietverhältnisse in Österreich sind laut Österreichischem Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) von der Anpassung des Richtwertmietzinses betroffen. Das sind 274.000 private und 220.000 kommunale Mietwohnungen von insgesamt 1,7 Mio. Mietverhältnissen. (apa)