Alle zwei Jahre werden die Richtwerte in Form einer Verordnung durch den Justizminister angepasst. Wien hat zwar nach dem Burgenland den günstigsten Richtwert in Österreich, dennoch wird sich dessen Erhöhung mit einer Teuerung von 4,12 Prozent auswirken.
Der sogenannte Richtwertmietzins oder Richtwertzins kommt für Altbaumietwohnungen zum Tragen, die vor 9.5.1945 errichtet und ab dem 1. März 1994 angemietet wurden. Die neuen Richtwerte werden durch Kundmachung des Bundesministers für Justiz am 1. April 2019 mietrechtlich wirksam. Für Wien wird dieser von 5,58 Euro auf 5,81 Euro/Quadratmeter ansteigen.
In Vorarlberg, dem Bundesland mit dem höchsten Richtwert, steigt der Wert von 8,57 auf 8,92 Euro. Im Burgenland, wo es den niedrigsten Richtwert gibt, beträgt die Basismiete für Altbauwohnungen nun 5,30 statt 5,09 Euro.
In Kärnten steigen die Richtwertmieten ab April um 4,13 Prozent auf 6,80 Euro pro Quadratmeter, in Salzburg um 4,15 Prozent auf 8,03 Euro und in der Steiermark um 4,16 Prozent auf 8,02 Euro. In Tirol steigen die Richtwertmieten um 4,11 Prozent auf 7,09 Euro.