Im Geschehen rund um das Prestigeprojekt Mandarin Oriental in der Wiener Riemergasse 7 gibt es eine neue Wendung: Die Totalunternehmerin für das Bauvorhaben, die hagenauer Austria GmbH & Co KG (FN 562852z), hat Insolvenz angemeldet.
Konkret haben sowohl diese Gesellschaft als auch ihre Komplementärin, die hagenauer Austria GmbH, am 26. März 2026 beim Handelsgericht Wien Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Beide Gesellschaften werden durch die Grazer Rechtsanwaltskanzlei "muhri & werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH" vertreten.
Als Insolvenzgrund nennen beide Gesellschaften Zahlungsunfähigkeit gemäß § 66 IO. Eine Überschuldung im Sinne des § 67 IO liege nicht vor.
Projektgesellschaft für den Umbau des Mandarin Oriental Wien
Zur Vorgeschichte: Die hagenauer Austria GmbH & Co KG wurde mit Kommanditgesellschaftsvertrag vom 26. Juli 2021 als reine Projektgesellschaft (SPV) errichtet. Sie fungierte als Totalunternehmerin für das Bauvorhaben „Hotel Riemergasse RG7“ (Mandarin Oriental Wien) – den Umbau des denkmalgeschützten ehemaligen Handelsgerichts in der Riemergasse in ein Luxushotel samt High-End-Residenzen. Die Grundlage bildete ein Totalunternehmervertrag (TUV), den die KG am 23. November 2021 mit der Brisen Development GmbH als Auftraggeberin abschloss. Das Projektvolumen wurde zuletzt mit rund 150 Mio. Euro taxiert.
Bei der hagenauer Austria GmbH handelt es sich um die Komplementärgesellschaft der KG. Sie hat ausschließlich diese Funktion und kein eigenes sonstiges Vermögen. Somit teilt sie das wirtschaftliche Schicksal der KG.
Projektkomplexität und Verzögerungen
Wie begründen die beiden Gesellschaften ihren Gang zum Insolvenzgericht? Laut den Insolvenzanträgen habe sich die Umsetzung des Projekts als technisch und administrativ hochkomplex erwiesen. Wesentliche Verzögerungen resultierten demnach aus strengen Vorgaben des Denkmalschutzes für das historische Jugendstilgebäude, technisch anspruchsvollen Maßnahmen zur Unterführung des Gebäudes durch die Wiener U-Bahn sowie massiven Projektänderungen seitens der Auftraggeberin, die, wie es in den Anträgen heißt, in über 100 Projektänderungsanzeigen (PÄA) mündeten.
Wenig überraschend, bleibt auch der schwelende Konflikt mit der Auftraggeberin nicht unerwähnt. Moniert wird etwa, die Bauherrenvertretung sei ihren Koordinationspflichten gegenüber dem Hotelbetreiber Mandarin Oriental sowie ihren Verpflichtungen zur Erwirkung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen – insbesondere der Betriebsanlagengenehmigung – "entweder gar nicht, nur unzulänglich oder verspätet" nachgekommen. Trotz dieser Widrigkeiten sei es der Antragstellerin nach eigenen Angaben gelungen, „das Hotel im Dezember 2025 zur (verspäteten) Eröffnung zu bringen“.
Zahlungsverweigerung der Brisen Development GmbH als unmittelbarer Auslöser
Aber auch von ausgebliebenen Zahlungen ist in den Insolvenzanträgen die Rede: Laut den Antragsunterlagen stellte die Brisen Development GmbH mit Jänner 2026 die Zahlungen auf fällige Abschlagsrechnungen weitgehend ein.
Die Auftraggeberin habe Zahlungen durch taktische Mängelrügen und die Ankündigung massiver Ersatzvornahmen – zuletzt in einer behaupteten Höhe von rund 7,4 Mio. Euro (Schreiben vom 13. März 2026) – blockiert. Dieser Strategie sei die Antragstellerin mit einer Aufforderung zur Leistung einer Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB in Höhe von rund 5,85 Mio. Euro begegnet. Das sei auftraggeberseitig abgelehnt worden – was wiederum die Antragstellerin zum Vertragsrücktritt berechtigt habe.
Aktuell seien laut Darstellung von hagenauer Austria Werklohnforderungen in Höhe von rund 21 Mio. Euro gegen die Auftraggeberin offen (basierend auf einer Gesamtforderung von rund 151 Millionen Euro abzüglich bereits geleisteter Zahlungen von rund 130,5 Mio. Euro). Wobei ganz offensichtlich auch über von der Auftraggeberin behauptete Mängel Uneinigkeit herrscht: Diese würden „nicht, jedenfalls nicht annähernd in dem von der Auftraggeberin bzw. deren faktischen Geschäftsführern behaupteten Umfang“ bestehen, heißt es dazu im Insolvenzantrag.
Ad "faktische Geschäftsführer": Damit sind Dimitry und Edita Vallen gemeint – jene beiden Personen, die laut Totalunternehmervertrag ausschließlich ermächtigt sind, in diesem Kontext für die Auftraggebergesellschaft bindende Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Auch deren Rolle ist, wie schon berichtet, ein Streitpunkt in dem schwelenden Konflikt.
Schutzschirmverfahren der deutschen Muttergesellschaft als finaler Auslöser
Aber zurück zu den Insolvenzursachen: Infolge der ausgebliebenen Zahlungen sei die KG seit dem IV. Quartal 2025 auf die kontinuierliche Liquiditätszufuhr ihrer deutschen Konzernmutter, der Hagenauer GmbH, angewiesen gewesen, gibt hagenauer Austria dazu an.
Diese Finanzierungsquelle ist jedoch zuletzt versiegt, denn auch die deutsche Muttergesellschaft kämpft mit wirtschaftlichen Problemen: Am 16. März 2026 beantragte sie die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gemäß § 270d der deutschen Insolvenzordnung, mit Beschluss des Amtsgerichtes Kempten vom 23. März 2026 (Az: IN 140/26) wurde dieses Verfahren eröffnet. Unmittelbar infolge dessen sei nun auch die Zahlungsunfähigkeit der österreichischen Tochter eingetreten, hält Letztere in ihrem Insolvenzantrag fest.
Vermögensstatus: Liquiditätskrise ohne rechnerische Überschuldung
Die Aktiva der KG übersteigen laut deren Angaben die Passiva um rund 2,4 Mio. Euro; eine rechnerische Überschuldung liegt nach Darstellung der Antragstellerin nicht vor, die gegenwärtige Krise sei "rein liquider Natur“. Die Realisierung der Forderungen gegen die Brisen Development GmbH sei aufgrund von deren Verhalten kurzfristig nicht möglich.
Zusätzliche Belastungen durch Nachunternehmer-Insolvenz
Verschärft wurde die finanzielle Schieflage der KG durch die Insolvenz der S & K Gebäudetechnik GmbH. Über Letztere hat das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 11. November 2025 ein Insolvenzverfahren eröffnet; die insolvenzgerichtliche Schließung erfolgte am 13. November 2025. Dieses Unternehmen war mit dem Gewerk Elektroinstallation beauftragt. Die Insolvenz habe die Antragstellerin zu kostspieligen Notmaßnahmen und Neuvergaben, um den Eröffnungstermin im Dezember 2025 halten zu können, heißt es dazu. Wer die diesbezüglich angefallenen Kosten zu tragen hat, ist strittig.
Eine Fortführung des Unternehmens ist nicht angedacht. Beide Antragstellerinnen erklären bereits in den Antragsunterlagen, einem Schließungsantrag des zu bestellenden Masseverwalters zuzustimmen. Für die KG wird lediglich erwogen, einzelne Mitarbeiter der Abteilung Rechnungsprüfung bis zum Abschluss der Forderungsprüfung weiter zu beschäftigen. Die hagenauer Austria GmbH beschäftigt keine Mitarbeiter.