Im Entwurf der neuen Wiener Bauordnung wird die Wohnungsmindestgröße von 30 auf 25 Quadratmeter herabgesetzt. Außerdem soll es künftig nicht mehr zwingend getrennte Bäder und WCs geben. Ebenso sollen Einlagerungsräume (Kellerabteile) nicht mehr verpflichtend geschaffen werden müssen, sondern nur noch auf freiwilliger Basis. Die Stellplatzverpflichtung wird weiter gelockert; im Fall von nur temporären Wohnbauten wird etwa das Wiener Garagengesetz (und damit die Stellplatzverpflichtung) künftig nicht mehr gelten.
Maßnahmen, um die überhandnehmenden Kurzzeitvermietungen von Wohnungen an Touristen (über Plattformen wie Airbnb et cetera) einzudämmen, hatten die Verhandler ebenfalls bereits angekündigt. Sie finden nun in einer Änderung des Paragraf 7a ihren Niederschlag. Dort wird nun klargestellt, dass die kurzfristige gewerbliche Nutzung eines Aufenthaltsraums oder einer ganzen Wohnung für Beherbergungszwecke untersagt ist, sofern sich die betreffenden Räumlichkeiten in einer Wohnzone (gemäß Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) befinden. Ausnahmen sind möglich, müssen aber genehmigt werden.