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Neues Leben einer Immobilie durch Umnutzung

Frauen kaufen sich ein Paar neue Schuhe, einen tollen Pullover und neues Leben und Umnutzung ist passiert. Leider geht das bei Immobilien nicht ganz so leicht, immobil heißt schließlich „unbeweglich“, ortsfest, fix und fertig.
Margret Funk

Frauen kaufen sich ein Paar neue Schuhe, einen tollen Pullover und  neues Leben und Umnutzung  ist passiert. Leider geht das bei Immobilien nicht ganz so leicht, immobil heißt schließlich „unbeweglich“, ortsfest, fix und fertig. Wie oft hat man als Immobilienfrau schon gehört: Ja wenn das Haus woanders stünde, wenn die Wohnung nicht im 4., sondern im 6. Stock wäre etc.!

Aber  es ist in den letzten Jahren doch  üblich geworden, über die Nutzung und Umnutzung  von Gebäuden in guten Lagen ernsthaft nachzudenken und die Tatsache, dass eine Liegenschaft einmal für einen bestimmten Zweck errichtet wurde, nicht als gottgegeben hinzunehmen.

Falls in den schönen 60iger Jahren ein Supermarkt  auf einem unbebauten Grundstück errichtet wurde und heute  nicht mehr zu verwenden ist, gibt es Ansätze, dieses nicht vorhandene Obergeschoß, vorzugsweise mehrere, draufzubauen.

Wo liegt das Hauptproblem dabei? Die Widmung des Grundstücks und  die eventuell schlechte Statik des Gebäudes. Widmung ist das wesentliche Thema: Besteht  an dem Grundstück  Geschäftswidmung, müsste eine Umwidmung erfolgen, damit Wohnungen gebaut werden können, und natürlich umgekehrt. Die Statik muss und kann manchmal verstärkt werden.

Ein anderes Beispiel:  In den frühen 7oiger Jahren wurde in Graz  ein Bürohaus geplant und in der  schon fast fertigen Planungsphase wurde dem Bauträger  klar, dass der Markt die Vermietung von 1.500 Quadratmetern Büronutzfläche nicht zulassen würde. Also wurde  in der bereits begonnenen Bauphase umgewidmet und umgeplant und im Rahmen der gleichen Nutzfläche entstanden Garçonnieren und kleine Zweizimmerwohnungen. Dieses umgenutzte Konzept hat der Markt dann voll angenommen.

Der Erfolg hängt von der „Widmungselastizität“ der Gemeinde ab

Die Umnutzung von Hotelliegenschaften in Wohnungen und vice versa passiert immer wieder und der Erfolg hängt fast immer von der „Widmungselastizität“ der Gemeinde ab. Man denke an ältere Pensionen in Tourismusgemeinden, die unter Umständen aufgrund politischer Haltung eine Wohnungseigentumsbegründung verhindern oder kräftig erschwerden.

Immer wieder wird die Nutzungsoffenheit durch bauliche Umstände, wie zum Beispiel mangelnde Belichtung ( zu große und zu tiefe Zimmer), eingeschränkt, aber mit der innovativen  Kompetenz von Immobilienfachleuten und  Architekten  kann man in vielen Fällen neues Leben durch Umnutzung erreichen.

Ein Haus ist ein Haus und steht nicht auf Schienen, man kann es nicht beliebig verschieben.  Wenn jedoch die Lage entsprechend gut ist und die Substanz des Hauses eben eine gewisse Flexibilität zulässt, steht es sich dafür, über  die Alternativen nachzudenken.

Ein Haus kann man nicht wegwerfen wie einen unmodernen Pullover, aber falls  eine der drei wesentlichen Umstände einer Immobilie „ location, location, location“ für die Liegenschaft spricht, sollte die Umnutzung in Erwägung gezogen werden.