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Nicht regulieren, sondern Anreize schaffen!

Mietervertreter in Sachen Mieten und Wohnkosten zu verstehen, ist schwer. Wobei es schon damit beginnt, ob sie wirklich die Konsumenten vertreten.
Michael Pisecky
PISECKY, Michael
PISECKY, Michael
© REMG

Da stehen die Forderungen im Raum, das Bestellerprinzip als Beitrag zur Kostensenkung einzuführen, die gesetzliche Anpassung der Kategorie- und Richtwertmieten nicht durchzuführen, den Lagezuschlag beziehungsweise dessen Reste im Richtwertsystem abzuschaffen und am besten überhaupt für den gesamten Mietwohnungsbereich gesetzlich die Preise zu regeln.

Wenn wir also dann den Wünschen der Mietervertreter entsprechend das preislich geregelte Einheitswohnen erreicht hätten, wer vergibt dann die Wohnungen nach welchen Kriterien und, vor allem, wer schafft dann das ausreichende Angebot und wer stemmt die eigentliche Herausforderung, die vor uns steht, nämlich die enormen Investitionen, die erforderlich sind, damit wir auch im Immobilienbereich die Umweltziele erreichen?

Kritik an der Vergabe im sozialen Wohnbau

Wie die Vergabe im sozialen Wohnbau, also im durchgängig mit öffentlichen Mitteln gebauten Bereich funktioniert, soll nicht Vorbild sein. Zum Beispiel müssen Menschen in Wien schon mindestens zwei Jahre an einer Adresse gewohnt haben, um einen Vormerkschein für sozialen Wohnbau zu erhalten. Immerhin werden 15 Prozent der Wohnungen von Wiener Wohnen an sehr einkommensschwache, das heißt im unteren Einkommensquartil befindliche Personen vergeben. Mehr als 50 Prozent dieser Personen leben jedoch im gewerblichen, privaten Wohnbau. Ein anderes Beispiel ist, dass ausbezahlte, ehemals wohnbaugeförderte Wohnungen, die überwiegend von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet werden, zwar preisgeregelt und wirklich sehr günstig sind, es aber der Bauvereinigung obliegt, an wen sie diese sehr günstigen Mietwohnungen vergibt.

Die Forderungen der Mietervertretungen treffen nahezu ohne Einkommenskorrelation vor allem Personen, die bereits privilegiert wohnen. Das gefährdet die Planbarkeit seitens der Vermieter und damit die Investitionsbereitschaft. Es verhindert den gewerblichen Neubau. Es führt zu einem Ansteigen von Befristungen wegen steigender Rechtsunsicherheit. Es führt zu einer laufenden Verschlechterung des Bestands an mehrgeschossigen Wohnhäusern. Es wird ein größerer Teil der Wohnungen leistbar sein, aber irgendwann nicht mehr beheizbar. Preisregelungen per Region, Alter, Stichtagsdaten und andere Kriterien können nicht treffsicher sein und lösen nicht die Probleme für einkommensschwache Gruppen in der Bevölkerung. Wir brauchen eine Subjetförderung, um sozial ins Schwarze zu treffen. Die günstigen Wohnungen bekommen bisher nämlich eher die mittleren und höheren Einkommensbezieher.

Aktuelle Forderungen helfen den Mietern nicht

Ausstattung, Lage, vor allem aber der ökologische Zustand von Wohnung, Haus und Wärmequelle sollte preisbildend und investitionsfördernd sein. Dazu brauchen wir neue Rahmenbedingungen, und nicht mehr Regulierungen.

Wir haben ein weltweit beachtetes System der dualen Wohnungswirtschaft: den sozialen und den gewerblichen Wohnbau. Das System funktioniert gut und trägt zur Lebensqualität in unserem Land bei. Es sollte uns aber nicht davon abhalten, im sozialen Wohnbau treffsicherer zu werden und den gewerblichen Bereich weniger zu regulieren. Wir brauchen alle im Boot, um die Herausforderungen, die vielfältig auf uns zukommen, zu meistern.