In Wien soll zukünftig kein Wohn- und Bildungsgebäude mehr ohne Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Die Änderungen in der Wiener Bauordnung wurden vor kurzem von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und Grünen-Planungssprecher Peter Kraus als Novellierungsentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt.
„Wien hat als erstes Bundesland die Zeichen der Zeit erkannt, und geht mit der PV-Verpflichtung einen sehr wichtigen Schritt!“, freut sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA).
„Wir als Interessensverband der Branche haben dazu mit der Stadt Wien diverse Gespräche geführt. Nun gilt es die übrigen Bundesländer mit ins Boot zu holen und das ,Modell Wien‘ auf ganz Österreich auszuweiten“, so Paierl weiter.
Galt die PV-Verpflichtung in Wien bisher nur für Industriegebäude, müssen jetzt auch neu errichtete Wohngebäude und Bildungsbauten verpflichtend mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Die Höhe der PV-Verpflichtung ist so gewählt, dass der produzierte Strom direkt im Gebäude verbraucht werden kann. Die Verpflichtung sieht im Novellierungsentwurf dabei 1 kWp pro charakteristischer Länge des Gebäudes und 1 kWp für je 300 Quadratmeter konditionierter Brutto-Grundfläche vor. Diese Mindestanforderung soll auf Gebäuden, bei denen es Sinn macht, mit entsprechenden Förderanreizen übertroffen werden.
Genau diese Regelung des Beitrages zur Deckung des Strombedarfs vor Ort sieht der Vorsitzende der Österr. Technologieplattform Photovoltaik, Hubert Fechner, „als enormes Potential, um die umweltfreundliche lokale Stromerzeugung einer umfangreichen Anwendung zuzuführen, die über das intelligente Management herkömmlicher Stromanwendungen im Gebäude bis zur Elektromobilität reichen kann. Die Anhebung der Photovoltaikleistung pro Gebäude sowie die gesetzliche Ermöglichung von Stromaustausch mit naheliegenden Objekten, muss der nächste Schritt sein.“
Bei Gebäuden, bei denen die Errichtung einer PV-Anlage aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, ist der Verpflichtung auf Ersatzflächen, auf einem oder mehreren geeigneten Grundstücken innerhalb des Wiener Gemeindegebietes, nachzukommen. Die Novelle der Wiener Bauordnung liegt bis 18. Mai 2020 zur Begutachtung auf.