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Novelle der Wiener Bauordnung Stadt Wien schafft Deregulierungen für sich selbst

Am 29. Februar wurde im Gemeinderatsausschuss - Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung - mit den Stimmen der Koalitionspartner ein Initiativantrag für eine Bauordnungsnovelle mit „schlankerer Bürokratie“ beschlossen.
Georg Flödl MA, MRICS

Am 29. Februar wurde im Gemeinderatsausschuss - Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung - mit den Stimmen der Koalitionspartner ein Initiativantrag für eine Bauordnungsnovelle mit „schlankerer Bürokratie“ beschlossen. Ziel der Novelle ist, wie es in einer Aussendung heißt, Menschen, die auf Grund von Kriegen oder Naturkatastrophen zu uns fliehen, durch Erleichterungen bei Einholen der diversen Genehmigungen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Wieder einmal blieb nicht viel Zeit für Beratungen und Diskussion oder Anpassungen, bis zum 14.03.2016 war der Initiativantrag nicht einmal öffentlich zugänglich. Bereits am 18. März 2016 stimmte der Landtag über den Antrag ab!

Die Neuerungen (Stand aufgrund des Redaktionsschlusses 14.3.) kurz zusammengefasst:

  • Containerbauten, die nicht länger als sechs Monate stehen, sollen von der Bauordnung gänzlich ausgenommen sein. Bei diesen „Typ-I-Bauten“ ist nicht möglich, Einsprüche mit aufschiebender Wirkung einzulegen.
  • Für Bauten, die für 5 bzw. 15 Jahre errichtet werden, kann die Behörde von der Einhaltung von Regelungen der Bauordnung absehen. Ebenso ist es möglich, solche Bauten auf nicht für Wohnzwecke gewidmeten Flächen zu errichten.
  • Die neuen Bestimmungen kommen nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung und sind staatlich organisierten Bauvorhaben vorbehalten.
  • Verlängerungen nach Ablauf von 15 Jahren sind im Entwurf nicht dezidiert ausgenommen, seien aber nicht geplant, heißt es seitens Georg Niedermühlbichlers, des Landesparteisekretärs der SPÖ Wien. Im Falle einer längerfristigen Nutzung müsste das Bauverfahren nachgeholt werden.

So wünschenswert Vereinfachungen der Wiener Bauordnung auch sein mögen, die geplanten Maßnahmen kommen allein der Stadt Wien zugute - Private und Wirtschaft sind von den Deregulierungen ausgeschlossen und müssen weiterhin gegen die Wiener Bürokratie ankämpfen. Wenig begeistert von dem geplanten Vorhaben ist die Opposition, die einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ortet und mit einer Klage das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen möchte, sollte der Initiativantrag ohne Abänderungen beschlossen werden.

Für die Immobilienwirtschaft bleibt zu hoffen, dass dieser Elan der verantwortlichen Politiker für die im Regierungsübereinkommen vom 14. November 2015 bereits angekündigte, große Bauordnungs-Novelle anhält! Denn um den Herausforderungen zur Schaffung von Wohnraum gerecht werden, sind sowohl materielle Erleichterungen nötig als auch die Beschleunigung der Verfahren. Stadtrat Ludwig wird hier an seinen jüngst gegenüber den Medien geäußerten Ankündigungen zu messen sein: Er hat im Februar ein Wohnbaupaket für Wien präsentiert, das ein ganzes Maßnahmenbündel zur Optimierung, Beschleunigung und Steigerung der Effizienz in den Planungs- und Entwicklungsschritten umfasst. Die Umsetzung soll ab 2017 erfolgen, womit wir wieder beim Warten und Hoffen angelangt wären.