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Nutzen und Kosten des Maklers

Kommentar von Walter Rosifka, AK Wien Abteilung Konsumentenpolitik/Wohnen
Walter Rosifka

In Österreich ist - jedenfalls im Bereich der Immobilienmakler - die Doppelmaklertätigkeit erlaubt. Also sind sowohl der Abgeber der Immobilie als auch der Wohnungssuchende „Auftraggeber“ des Maklers. Damit wären prinzipiell beide provisionspflichtig, wenn der Makler ein Geschäft erfolgreich vermittelt.

Es ist aber fragwürdig, dass ein Makler die Interessen beider vertreten kann, denn der Vermieter will teuer vermieten, der Mieter billig mieten. Detto beim Verkauf. Wen unterstützt der Makler also? In der Regel den Abgeber … je höher der Preis, desto höher seine Provision.

Dazu kommt noch, dass in vielen Orten ein Nachfrageüberhang herrscht; das heißt: „Die Masse der durchschnittlichen Wohnungen geht weg wie die warmen Semmeln“; da wird dann vereinbart, dass der Vermieter/Verkäufer keine Provision zahlt, weil der Mieter/Käufer der Provision ja nicht entkommen kann, wenn er die Wohnung will. Offensichtlich hat sich in Österreich der Geschäftsbrauch etabliert, als Abgeber einen Makler mit Dienstleistungen zu beauftragen, ohne diese Leistungen aber zu honorieren. Uns wurde sogar berichtet, dass manchmal nicht nur ausschließlich der Mieter dem Makler eine Provision bezahlen musste, sondern der Makler sogar 30 bis 50% der vom Mieter bezahlten Provision an den Vermieter oder Verwalter weitergeben musste („Kick-Back-Zahlung“).

In der Praxis zahlen also meist nur die Mieter/Käufer eine Provision, obwohl ja in der Regel der Wohnungsabgeber der Erstauftraggeber ist und praktisch nur er einen Nutzen durch den Makler hat. Der Makler erspart ihm Kosten (z.B. für Inserate) und Zeit (Makler zeigt die Wohnung her und verhandelt mit Interessenten).

Hingegen ist die Einschaltung eines Maklers nicht zum Vorteil des Wohnungssuchenden, sie erspart ihm nichts und kostet zusätzlich.

Immer wieder wird auch davon berichtet, dass Makler die Wohnungssuchenden übervorteilen.

Zwei typische Beispiele: a) Bei den Altbauwohnungen in Wien wurden in den letzten Jahren mindestens 80% zu einem gesetzwidrigen Mietzins vermietet, die meisten davon über einen Makler … je höher der Preis, desto höher seine Provision. Makler naschen offensichtlich gerne am gesetzwidrigen Vorgehen des Vermieters mit.

b) Negative Eigenschaften eines zu kaufenden Einfamilienhauses werden vom Makler oft nicht offen gelegt, z.B. die Lage in einem hochwassergefährdeten Gebiet - das würde ja den Kaufpreis und damit die Provision des Maklers drücken, oder den Kauf vielleicht sogar vereiteln.

Im Übrigen regt die Konsumenten zu Recht auch die Abzocke durch Makler auf, die in einem Naheverhältnis zu Wohnungsabgebern stehen. Dabei werden (Makler)Tochterfirmen nur zwischengeschaltet, damit Vermieter und Verkäufer über diesen Umweg auch noch Provision kassieren.

Was würde sich mit dem Bestellerprinzip verändern? Wenn Provision nur vom Erstauftraggeber zu zahlen wäre, dann wäre es gerechter. Es würde jedenfalls prinzipiell den Wohnungssuchenden nützen, sie würden um die Maklerkosten entlastet sein. Die abzockenden „Scheinmakler“, also (Tochter-/Schwester-)Firmen der Wohnungsabgeber würden verschwinden.

Wie sieht es in Deutschland mit dem aktuellen Bestellerprinzip aus? Im mietzinsgeregelten Bereich dürfen die Vermieter die Provision nicht auf die Mieter überwälzen. Im nicht mietzinsgeregelten Bereich und bei Immobilienkäufen können die Maklerkosten kaum bzw. maximal teilweise auf die Erwerber (mietpreis- oder kaufpreiserhöhend) überwälzt werden, weil ja das vergleichbare Wohnungsangebot von Wohnungsabgebern, die ohne Makler verkaufen/vermieten, dann billiger wäre.