Zwei Jahre und zwei Monate hat es von der ersten Schulung von ÖGNI-Auditoren und -Consultants zu EU-Taxonomie-Advisors bis zur ersten Stellungnahme von klimaaktiv zum Themenkomplex der EU-Taxonomie gedauert, so die ÖGNI in ihrem Newsletter.
Da die ÖGNI immer darauf bedacht ist, über den eigenen Tellerrand zu blicken, habe man sich die Interpretation von klimaaktiv durchgesehen.
In vielen Punkten stimme die Interpretation mit den Auslegungen der ÖGNI überein, in manchen Punkten vertrete die ÖGNI aus begründeter Überzeugung oder bereits gemachter Erfahrung eine andere Meinung.
"Auch wenn klimaaktiv seine „Nähe“ zum BMK deutlich hervorstreicht, ist das bei der Lösung der Herausforderungen der EU-Taxonomie irrelevant. Hier ist die EU-Kommission entscheidend, mit der die ÖGNI über das World Green Building Council und ihrer Tochterfirma CPEA (Climate Positive Europe Alliance) in Brüssel bereits im direkten Austausch steht. Die EU-Taxonomie ist kein österreichisches Schicksal, sondern ein einheitlich Europäisches."
Über das klimaaktiv-System sind dzt. keine EU-Taxonomie-Bewertungen möglich, ebenso gibt es keine automatische Erfüllung bei klimaaktiv-plakettierten Gebäuden. Die ÖGNI bewertet Projekte seit 2021 nach den EU-Taxonomie-Kriterien gutachterlich, bei einer ÖGNI-Zertifizierung wird automatisch eine EU-Taxonomie-Bewertung mitgeliefert, betont die ÖGNI in ihrer Stellungnahme.
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Umweltziel Biodiversität – Stichwort Bodenverbrauch
Klimaaktiv ermöglicht eine milde Auslegung bei der Bebauung von wertvollen Böden.
Die ÖGNI plädiert auf die strikte Auslegung der Verordnung. Die Baulandwidmung wird unter Umständen und nur mit einem diesbezüglichen Disclaimer als Nachweis akzeptiert, bis es ein klares Statement seitens der Kommission gibt. Die ÖGNI ist in dieser Frage in direktem Kontakt mit der EU-Kommission.
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Dzt. wird das GWP bei klimaaktiv nicht mit den Elementen, wie in der Taxonomie gefordert, ermittelt.
Das System der ÖGNI ermittelt das GWP gleichlautend mit den Vorgaben der Taxonomie Verordnung
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Laut klimaaktiv ist die Nachweisführung für bestehende Gebäude der Energieklasse A dzt. „eigentlich nicht anwendbar“.
Die ÖGNI zeigt unter Berücksichtigung der Erreichung des Schutzziels einen Nachweisweg auf.
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Empfehlung seitens klimaaktiv, Annex I (Klimaschutz) anzuwenden. Dzt. sind keine Erläuterungen von klimaaktiv bezüglich Annex II verfügbar.
Die ÖGNI empfiehlt, entweder durchgängig nach Annex I oder Annex II zu berichten. Um Annex II fundiert anwenden zu können, steht ein Leitfaden „Klimarisikoanalyse“ zur Verfügung.