Für eine sachgemäße Beurteilung müssen daher die jeweiligen Gegebenheiten im Einzelfall berücksichtigt werden.
Da geht es zunächst einmal darum, ob Miete oder Pacht vorliegen, was im konkreten Vertrag steht, ob und inwieweit der Gebrauch des Bestandobjekts beeinträchtigt ist, zählt Prunbauer einige Kriterien auf, die es zu beachten gilt.
Wird beispielsweise bei einer Geschäftsräumlichkeit auch ein Lager vermietet, wird der konkrete Fall vermutlich anders zu beurteilen sein als bei der Vermietung einer reinen Verkaufsfläche, setzt Prunbauer seine Überlegungen fort.
Hinzu kommt der Umstand, dass es für viele Fragen mangels gesicherter höchstgerichtlicher Judikatur noch keine abschließende Klärung gibt. Bisher existieren lediglich zwei Urteile von Bezirksgerichten.
Für höchstgerichtliche Entscheidungen wird es allerdings noch einige Zeit brauchen, gibt Prunbauer zu bedenken.
Aufgrund dieser ungesicherten Rechtslage hat der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund seit Anbeginn der Krise dazu geraten, mit dem Mieter bzw. der Mieterin das Gespräch zu suchen und eine Einigung zu erzielen.
Immerhin müssen Mieter und Vermieter sich auch nach der Krise noch in die Augen sehen und miteinander auskommen, so Prunbauer unter Hinweis auf die Zeit post Corona.
Dazu gehört die Notwendigkeit einer Gesprächsbereitschaft zur Erzielung eines Vergleichs, der naturgemäß Bewegung auf beiden Seiten bedeutet.
Prunbauer verweist auf viele Fälle, in denen das auch gelungen ist und gibt zu bedenken: Wäre die Rechtslage zweifelsfrei geklärt, dass für die Mieterseite kein Risiko bestünde wie in jüngsten Berichten suggeriert wird, wäre die Aufregung um eingebrachte Klagen durch Vermieter nicht verständlich.
Vermieter, die von Zahlungsausfällen betroffen sind, fehlen diese Einnahmen aufgrund von Mietzinsausfällen, um das Haus zu erhalten und laufende Fixkosten zu bestreiten.
Prunbauer dazu: Es müssen Versicherungen bezahlt werden, ebenso fallen Gebühren für Kanal, Wasser und Abfall an. Laufende Instandhaltungsarbeiten im und am Haus stehen regelmäßig an der Tagesordnung.
Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Unterstützungsmaßnahmen geschaffen, um den Unternehmen in der Krise beizustehen. Unverständlich ist, weshalb private VermieterInnen von nahezu allen Hilfsmaßnahmen ausgenommen sind.
ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer: Es gibt bis heute keinerlei Erleichterungen oder sonstige Maßnahmen, um die Mietausfälle von VermieterInnen abzufedern.