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ÖHGB durch Absage für Wr. Zweitwohnungsabgabe bestätigt!

Wiens Absage für ein Zweitwohnungsabgabegesetz ist ein positiver Schritt und logische Konsequenz der Probleme, die Leerstandsabgaben in anderen Bundesländern verursachen.
Martin Prunbauer
ÖHGB durch Absage für Wr. Zweitwohnungsabgabe bestätigt!
© Büchling

Auch Wien hat eine Zweitwohnungsabgabe geplant. Mittlerweile ist die Wiener Stadtpolitik zurückgerudert. „Aus gutem Grund“, so ÖHGB Präsident RA Dr. Martin Prunbauer, der von Anfang an die Verhältnismäßigkeit dieser Abgabe in Frage gestellt und frühzeitig Kritik geübt hatte.

Abgabepflichtig wären nicht nur jene Personen gewesen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Wien haben, sondern zum Beispiel auch alle hauptwohnsitzgemeldeten WienerInnen, so sie über Zweitwohnungen in der Bundeshauptstadt verfügen und Berufstätige, die nicht täglich nach Wien pendeln können und deshalb eine Zweitwohnung benötigen u.s.w. Aus dem weiten Begriffsverständnis der geplanten Zweitwohnsitzabgabe und den dürftigen Ausnahmen enthielt diese darüber hinaus klassische Merkmale einer Leerstandsabgabe.

Wien ist jenes Bundesland, das österreichweit über die geringste Eigentumsquote verfügt. Eine Umsetzung des geplanten Gesetzesvorhabens hätte sich durch ein hohes Maß an Leistungs- und Eigentumsfeindlichkeit ausgezeichnet und all jene Menschen bestraft, die durch jahrelangen Fleiß und Arbeit Eigentum für sich und ihre Nachkommen geschaffen haben.

Die derzeit bestehenden Vollzugsprobleme in jenen Bundesländern, die bereits Steuern auf Leerstand und Zweitwohnsitze gesetzlich implementiert haben, dürfte auch die Wiener Stadtpolitik dazu bewogen haben, die Abgabe ernsthaft zu überdenken. Kärnten, Ober- und Niederösterreich hatten punkto Leerstandbesteuerung bereits dankend abgewunken. „Das „Datenchaos“ in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Abgaben zeigt augenscheinlich, dass solche Regelungen zum Scheitern verurteilt sind“, so Prunbauer.

Laut Berechnungen durch Greenpeace hat Wien noch dazu mit 3,4 Prozent die niedrigsten Leerstandsquote österreichweit. In der wissenschaftlichen Literatur liegt eine Leerstandsquote bis zu 5 Prozent in einer völlig normalen Bandbreite und ist systembedingt durch Ein- und Auszug von Mietern und notwendigen Adaptierungsarbeiten unvermeidbar.

Der bürokratische Aufwand, der aufgrund der starken Fluktuation besonders in größeren Städten entstanden wäre, hätte enorme Kosten verursacht und ständige Anpassungen notwendig gemacht. „Dieser Irrsinn wäre in keinem realistischen Verhältnis zum erwarteten Erfolg gewesen.“, so Prunbauer.