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ÖHGB: Leerstandsabgabe ist Placebo ohne Wirkung

Nach Ablehnung der Leerstandsabgabe in Oberösterreich kommen nun auch berechtigte Bedenken aus Kärnten. ÖHGB sieht sich in seiner Kritik bestätigt.
Michael Neubauer
PRUNBAUER, Martin (ÖHGB)
PRUNBAUER, Martin (ÖHGB)
© ÖHGB

Die negativen Erfahrungen aus jenen Bundesländern, die bereits Steuern auf Leerstand eingeführt haben, die ablehnende Haltung des Landeshauptmannes sowie dessen Stellvertreters aus Oberösterreich und die kürzlich geäußerten Bedenken aus Kärnten gegen die Einführung von Eigentumssteuern auf Leerstand bestätigen die Kritik des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB): Leerstandsabgaben sind kein geeignetes Mittel, um Leerstand zu bekämpfen, Wohnungen auf den Markt zu bringen und den Finanzhaushalt der Gemeinden aufzubessern.

Steht eine Wohnung eine gewisse Zeit leer, kann dies viele Gründe haben. Diese reichen von umfangreichen und langwierigen Renovierungsarbeiten nach Auszug eines Mieters, Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren bis hin zu beruflich bzw. ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalten. Wer sich entscheidet, in ein Altersheim zu gehen, und daneben zur Sicherheit die eigene Wohnung behalten möchte, ist dabei auch erfasst u.v.m.

„Neben einer stichhaltigen Definition von Leerstand fehlen zudem seriöse Daten für dessen Erhebung,“ gibt ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer zu bedenken. „All diese Unsicherheiten erschweren es, eine rechtssichere und effiziente Abgabe zu implementieren.“

Zusätzlich erfordert die Erfassung von Leerständen einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den potenziellen Einnahmen steht. Die Gemeinden müssten mehr Ressourcen in die Verwaltung und Kontrolle investieren, als sie durch die Abgabe einnehmen könnten.

Der ÖHGB sieht sich in seiner Kritik bestätigt: Leerstandsabgaben sind kein sinnvolles Instrument, um den Wohnungsmarkt zu entlasten oder die Gemeindekassen zu füllen.