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ÖHGB: Martin Prunbauer als Präsident bestätigt!

Das Präsidium des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes mit Martin Prunbauer als Präsident wurde beim Bundestag 2024 für eine weitere Funktionsperiode gewählt.
Michael Neubauer
ÖHGB: Martin Prunbauer als Präsident bestätigt!
© ImmoFokus

RA Dr. Martin Prunbauer ist seit 2012 Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) und steht damit seit zwölf Jahren an der Spitze der Eigentümervertreter. Mit rund 30.000 Mitglieder ist der ÖHGB die größte Organisation in ganz Österreich, die sich für die Interessen privater Immobilieneigentümer stark macht. Am Bundestag, der heuer von 14.-16.6.2024 in Graz stattgefunden hat, wurde Prunbauer von den Delegierten des ÖHGB für weitere zwei Jahre einstimmig als Präsident bestätigt.

„Dieser Vertrauensbeweis ist mir eine große Ehre und eine besondere Freude und darüber hinaus eine klare Bestätigung unseres bisherigen Kurses. Ich sehe meinen Wahlerfolg als Auftrag, meinen Einsatz für das Eigentum konsequent fortzusetzen“, so Martin Prunbauer unmittelbar nach der Wahl. Der neugewählte Präsident nimmt in herausfordernden Zeiten mit Freude und Verantwortungsbewusstsein seine Funktion an. Er wird sich auch in seiner neuen Funktionsperiode für die Mitglieder des ÖHGB mit vollem Engagement einsetzen.

„Die aktuelle Lage auf dem heimischen Immobilienmarkt ist durch vielfältige und komplexe Herausforderungen gekennzeichnet“, betont ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer. „Um diese zu lösen, braucht es ein starkes Team.“

Das ebenfalls einstimmig gewählte und neu zusammengesetzte ÖHGB-Präsidium setzt sich aus jeweils einem Vertreter der einzelnen Landesverbände zusammen und „zeigt die Breite unserer Organisation. Wir haben Fachwissen, Expertise und die Power zur Durchsetzung im ÖHGB gebündelt“, betont Prunbauer.

Das weitere ÖHGB-Präsidium:

Vizepräsidenten: RA Dr. Paul Grossmann (Tirol), RA Dr. Lukas Wolff (Salzburg), Heinz Musker (Steiermark) und Mag. Arch. DI (FH) Rudolf Berger (Oberösterreich)

Kassiere: RA Dr. Hans Georg Mayer (Kärnten) und Mag. Rudolf Marwan-Schlosser (Niederösterreich)

Schriftführer: RA Dr. Thomas Schreiner (Burgenland) und Mario Marxgut (Vorarlberg)