Der heutige Beitrag auf Ö1 bestätigt aus Sicht des Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), dass Leerstandsabgaben kein geeignetes Instrument zur Mobilisierung von Wohnraum sind. Trotz mehrjähriger Erfahrungen in mehreren Bundesländern gibt es seit deren Einführung weder überzeugende Erfolge bei der Aktivierung von Wohnraum noch bei der praktischen Umsetzung dieser Abgaben. ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer fasst die Situation zusammen: „Es hat sich bereits mehrfach gezeigt: Leerstandsabgaben lösen kein Wohnungsproblem, sondern schaffen vor allem Bürokratie und zusätzliche Belastungen und damit ein Wohnungsproblem.“
Länder mit Abgabe weiterhin unzufrieden
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das wurde mit Verfassungsgesetz umgangen, um eine Erhöhung dieser Abgabe (Gemeindeeinnahmen) zu ermöglichen.
Der heutige Beitrag zeigt deutlich, dass jene Bundesländer, die eine Leerstandsabgabe eingeführt haben, damit nicht zufrieden sind – im Gegenteil: Die Forderung lautet regelmäßig, die Abgabe müsse noch höher sein. In Salzburg etwa liegt die mögliche Abgabe derzeit bei maximal 5.000 Euro jährlich. In Innsbruck ermöglicht die neue Berechnung - möglich ist dies aufgrund der durch Verfassungsgesetz beschlossenen Änderung der Kompetenz - bis zu rund 5.600 Euro pro Jahr. Auch diese Beträge werden den politisch Verantwortlichen über kurz oder lang nicht ausreichen. Auf der anderen Seite bleiben Erfolgsmeldungen über tatsächlich mobilisierten Wohnraum gänzlich aus. Prunbauer dazu: „Der ÖHGB hat vor dieser Entwicklung gewarnt.“
Massive Vollzugsprobleme – Beispiel Steiermark
Deutlich zeigt sich die Problematik in der Steiermark: Dort wurde erkannt, dass die Erhebung der Abgabe mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden ist, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Die praktische Umsetzung erwies sich als kompliziert und ineffizient. Konsequenterweise wurde auf politischer Ebene angekündigt, die Abgabe einzustellen.
Realität in ländlichen Regionen wird ignoriert
Auch in Kärnten zeigt sich die Diskrepanz zwischen politischer Zielsetzung und Realität: Viele leerstehende Häuser stehen nicht deshalb leer, weil Eigentümer sie bewusst zurückhalten – sondern weil sie schlicht keine Mieter finden. Gerade in strukturschwächeren Regionen wären Eigentümer oft froh, ihre Objekte vermieten zu können. „Eine Besteuerung von Leerstand verkennt vielfach die Realität“, so Prunbauer.
Zugleich existieren in zahlreichen Gemeinden mit hohem Zweitwohnsitzanteil bereits eigene Abgaben. Eine zusätzliche Leerstandsabgabe bedeutet daher vielfach bloß eine weitere Belastung – ohne erkennbaren wohnungspolitischen Nutzen. Offen bleibt die Frage, warum jemand vom wohlverdienten Geld nicht eine Ferien- und/oder Wochenendwohnung anschaffen soll. In vielen Bereichen ist das sogar zur Belebung der Gemeinden wesentlich.
Es gibt keine seriöse Definition von Leerstand
Nach wie vor gibt es keine seriöse Definition, was unter Leerstand zu verstehen ist. Leerstand kann viele Gründe haben: Dies fängt bei der Sanierung einer Wohnung an, deren Dauer sich schon allein durch Schwierigkeiten in der Beschaffung von Materialien sowie den enorm gestiegenen Material- und Personalkosten in die Länge ziehen kann. Die nachfolgende Suche nach einem geeigneten Mieter, ein längerer Krankenhausaufenthalt oder eine beruflich bedingt längere Abwesenheit sind nur ein paar realistische Beispiele, die nichts mit einem Leerstand zu schaffen haben. Eine Wohnung steht auch dann leer, wenn jemand in einem anderen Bundesland oder im Ausland studiert oder arbeitet bzw. in ein Altersheim zieht und sich die Türe offenhalten möchte, wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren.
Leerstand lässt sich nicht mit vernünftigen Mitteln erheben
Abgesehen von einem enormen bürokratischen und finanziellen Aufwand ist bis heute nicht geklärt, wie man zweifelsfrei Leerstand erheben kann. Die bisher durchgeführten Leerstandserhebungen – so beispielsweise vor ein paar Jahren in Salzburg – entpuppen sich zumeist als bloße Schätzungen. Zu berücksichtigen sind nicht nur Erhebungen, sondern auch die in Folge durchzuführenden behördlichen Verfahren.
Vermieten ist das Geschäftsmodell eines Vermieters – Leerstand macht keinen Sinn
Auf jeden Fall geschieht Leerstehung nur in seltenen Fällen freiwillig, denn eine nicht vermietete Wohnung verursacht dem Eigentümer laufend Kosten. Linksideologen behaupten, dass Eigentümer ihre Immobilie zurückhalten, weil sie auf Wertsteigerungen spekulieren. Es liegt nicht im Interesse eines Vermieters, die eigene Wohnung leer stehen zu lassen.
Falsche Prämissen lösen kein vermeintliches Leerstandsproblem
Der ÖHGB weist zudem darauf hin, dass die politischen Argumente für Leerstandsabgaben häufig auf falschen Annahmen beruhen. Die wiederholt behauptete „Mietenexplosion“ hält einer näheren Betrachtung nicht stand: