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Ölfirmen können E-Ladestellen ab 2023 als CO2-Ersparnis verbuchen

Novelle der Kraftstoffverordnung - Auch Investitionen in Biokraftstoff-Zapfsäulen sollen vom CO2-Konto abgezogen werden
Amelie Miller
E-tankstelle
E-tankstelle
© Pixabay

Mineralölunternehmen können sich Investitionen in E-Ladestellen und Biokraftstoffe ab dem kommenden Jahr als CO2-Einsparung anrechnen lassen. Das sieht die Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO) vor, wie das Klimaministerium mitteilte. Durch die zusätzlichen Investitionen hofft man, bis 2030 rund 700.000 Tonnen CO2 einzusparen. Die Novelle, mit der EU-Recht umgesetzt wird, tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

Die Unternehmen - laut Ministerium sind in Österreich 74 Firmen betroffen - können somit die ihnen zugerechneten CO2-Emissionen reduzieren und Strafzahlungen vermeiden, wenn sie zum Beispiel eine E-Tankstelle oder eine Zapfsäule für Biokraftstoff errichten. (apa)