Drei Privatpersonen haben die Schweizerische Nationalbank (SNB) geklagt. Der Vorwurf: Die SNB habe die Anleger falsch informiert und ihnen dann - durch die plötzliche Aufhebung des Euro-Mindestkurses - finanziellen Schaden zugefügt. Anfang Jänner 2015 bekräftigte die SNB öffentlich das Festhalten am Euro-Mindestkurs von 1,20 Schweizer Franken. Wenige Tage später gab sie völlig überraschend den Mindestkurs auf. Zigtausende Franken-Kreditnehmer hatten mit einem Schlag höhere Schulden.