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OGH kippt variable Kaufpreis vereinbarung

Wohnungskäufer gewinnt Musterprozess gegen Bauträger. „Diese Entscheidung betrifft Tausende, die nun zu viel bezahlte Nachzahlungen zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Gabriel Wutti.
Michael Neubauer

Knapp 8.000 geförderte Eigentumswohnungen werden jährlich allein in Wien errichtet. Viele davon werden schon vor Fertigstellung vom Bauträger an die zukünftigen Eigentümer verkauft. Charakteristisch für den Kauf einer solchen Wohnung ist, dass der Käufer den Kaufpreis je nach Baufortschritt zu leisten hat. Das wurde so ausdrücklich auch im Bauträgervertragsgesetz (BTVG) gesetzlich verankert. Warum? Der Käufer soll nicht schon vorab das gesamte finanzielle Risiko für den Fall tragen, dass der Bauträger insolvent wird. So zahlt er immer nur das, was er auch gerade zu dem Zeitpunkt bereits an Leistung erhalten hat. OGH kippt variable Kaufpreisvereinbarung In den Bauträgerverträgen über den Kauf geförderter Neubauwohnungen ist üblicherweise zu lesen, dass sich der auf die Baukosten entfallende Teil des Kaufpreises nach Fertigstellung des Baus nachträglich ändern kann. Dies abhängig davon, welche Gesamtbaukosten das für die Wohnbauförderung zuständige Amt letztlich als angemessen genehmigt und was die endgültige Berechnung der sogenannten Nutzwerte der einzelnen Wohnungen ergibt.  Nicht selten betragen die nachträglich vorgeschriebenen Kosten mehrere tausend Euro. Dieser Praxis schiebt der OGH in seiner Entscheidung 7 Ob 97/15z vom 16.12.2015 nun einen Riegel vor. Zu unbestimmt sei die Regelung und nicht mit dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 3 BTVG, der die Preisvereinbarung in Bauträgerverträgen festlegt, in Einklang zu bringen.