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OGH: Mieten dürfen nicht mit dem Baukostenindex steigen

Arbeiterkammer klagte erfolgreich gegen Baukosten-Klausel in Mietverträgen
Patrick Baldia
OGH: Mieten dürfen nicht mit dem Baukostenindex steigen
Wie der OGH entschied, darf der Baukostenindex für den Wohn- und Siedlungsbau nicht zur Wertsicherung herangezogen werden.
© Wolfgang Spitzbart .

Mieterhöhungen von bis zu 14 Prozent haben Anfang 2022 Mieterinnen und Mieter auf den Plan gerufen: Für die jährliche Mietzinsanpassung wurde von der Prokop Immobilienverwaltung und der Belmar Privatstiftung der Baukostenindex für den Wohn- und Siedlungsbau herangezogen - und der bescherte den Mietern Steigerungen um bis zu 209 Euro auf die Monatsmiete. Der Oberste Gerichtshof gab der Arbeiterkammer recht, die die "Wertsicherungsklausel" und andere Bestimmungen einklagte.

Bereits im Erstverfahren wurden 37 der in den Mietverträgen enthaltene Klauseln von der Arbeiterkammer (AK) beanstandet. Bis auf eine Klausel hat das Gericht zugestimmt. Das Berufungsgericht verbot auch diese Klausel und der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der von den Beklagten eingebrachten Revision am 10. Oktober nicht statt. Die Baukosten-Klausel sei sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig.

Die Vermieter sollten daher die zu viel bezahlte Miete zurückerstatten und die Mietvorschreibungen anpassen, forderte die AK am Mittwoch in einer Aussendung. Andernfalls plane die Arbeiterkammer Musterprozesse zur Rückzahlung. Weiters werde sie mit Unterlassungsexekutionen gegen weitere unzulässige Mietvorschreibungen vorgehen.

Aber auch die Betriebskosten-Klausel der Beklagten wurde vom OGH als unklar formuliert und daher als rechtswidrig erklärt. Auch hier plant die AK einen Musterprozess gegen Prokop/Belmar zur Rückforderung überhöhter Betriebskosten, sollten diese nicht rückerstattet werden. (apa)