Laut der Tageszeitung „Die Presse“ am Montag zahlte ein Mieter einer sanierten 80 Quadratmeter großen Wohnung 750 Euro netto im Monat. Das seien 60 Prozent über dem Richtwertmietzins und entspricht einem Lagezuschlag von 3,50 Euro pro Quadratmeter. Gerechtfertigt sei diese Summe aufgrund der vorhandenen Infrastruktur: U-Bahn, Ärzte, Geschäfte und Parks.
Nun entscheid der OGH, dass dieser Lagezuschlag nicht rechtens ist, da einerseits die Lärmbelastung einer Liegenschaft eine „relevante Lagekomponente“ sei und andererseits die vorherrschende Kleinkriminalität an der 160 Meter entfernten U-Bahnstation Josefstädterstraße. Somit steht dem Vermieter in diesem konkreten Fall kein Lagezuschlag zu. Für den Mieter heißt das, 250 Euro weniger Mietzins.