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Polen: Besteuerung von Supermärkten

Nach Ungarn plant nun auch Polen Supermärkte mit einer Sondersteuer zu belegen.
Michael Neubauer

Das Finanzministerium hat dem Kabinett das neue Gesetz zur Besteuerung von Supermärkten vorgelegt. Geplant sind drei Steuersätze: 0,7 Prozent, 1,3 Prozent und 1,9 Prozent. Der höchste Satz gilt nur für die Einkünfte an Wochenenden und Feiertagen. Ausgenommen von der Steuer sind all die Märkte, deren Einkünfte nicht mehr als 1,5 Millionen Z?oty (ca. 340.000 Euro) pro Monat überschreiten. Sollten die Einnahmen über diesen Betrag hinausgehen, so greift der Satz von 0,7 Prozent. Für Märkte mit Einkünften über 300 Millionen Z?oty (ca. 68 Millionen Euro) pro Monat, wird für die Mehreinnahmen, die über diesen Betrag hinausgehen der Steuersatz von 1,3 Prozent greifen. Für alle Einnahmen unter 300 Millionen Z?oty, gelten zudem die 0,7 Prozent. Das Ministerium rechnet mit Mehreinahmen von ca. 2 Milliarden Z?oty (ca. 440 Millionen Euro) für 2016. Die zusätzlichen Mittel sollen vor allem für das Programm „500+“ verwendet werden, dem neu eingeführten Kindergeld. Das Ministerium informiert in einer Mitteilung zudem, dass das neue Gesetz die Konkurrenz zwischen den Märkten beleben soll, ohne zu einer Preissteigerung zu führen. Dieser Effekt sei vor allem der großen „Sättigung“ des polnischen Einzelhandelsmarktes zu verdanken, da eine Preissteigerung eines Supermarktes, die Abwanderung der Kunden zur Konkurrenz verursachen würde, wie das Ministerium mitteilt.