Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Das Regierungsprogramm der Koalition „Für unser Österreich - Regierungsprogramm 2017 – 2022“ liegt auf dem Tisch.“ Die 182 Seiten des vorliegenden türkis-blauen Planes sind dicht und klingen nach sehr viel Arbeit. Knapp drei Seiten des Programms widmen sich der Immobilienwirtschaft. Der ImmoFokus hat sich die Details angesehen. So heißt es im Übereinkommen:
- Langfristig ist Eigentum die angestrebte und günstigste Form des Wohnens. Wir müssen alles unternehmen, dass wieder vermehrt Wohnraum im Eigentum erworben werden kann, denn Eigentum ermöglicht ein selbstbestimmtes, abgesichertes Leben.
- Bei steigender Nachfrage an Wohnraum können wir die Gesamtsituation nur verbessern, wenn wir das Angebot insgesamt erhöhen.
- Investitionen in den Wohnbau und das Wohnumfeld sowie durchgreifende Sanierungen sind daher attraktiv zu machen, um den Bedarf an Wohnraum mittel- und langfristig zu decken. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen Sanierungen und der Erhaltung von bestehenden Gebäuden der Vorrang gegeben werden und bei Neubauten flächenoptimierte Bauweisen bevorzugt werden.
- Die Anforderungen in den Bauordnungen an den sozialen und geförderten Wohnbau sollen mit dem Ziel überarbeitet werden, dass Wohnraum besser leistbar wird. Eine Vereinheitlichung aller bautechnischen Standards ist anzustreben.
- Vorrangig soll sozialer Wohnbau denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die ihn wirklich brauchen. Wir bekennen uns klar zum Prinzip der Wohnungsgemeinnützigkeit und sprechen uns gegen Spekulation mit dem Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen aus.
Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick: # In einem „
Mietrechts-Konvent“ sollen Wohnrechtsexperten Vorschläge zu einer grundlegenden Reform des Mietrechts erarbeiten. Auftakt dazu bildet eine
parlamentarische Enquete. # Mietzinsbildung:
Marktkonforme Miete bei Neubauten und
Gesamtsanierungen des Gebäudes
auf zeitgemäßen Standard. #
Schaffung von Freiräumen für Mieter und Vermieter, wo Regelungen nicht erforderlich erscheinen. #
Längerfristige Mietverhältnisse fördern, kurzfristige Mieten erlauben. Schaffung eines Anreizsystems zur
Attraktivierung längerfristiger Mietverhältnisse, gleichzeitig Dispositionsfreiheit in definierten Einzelfällen für kurzfristige Mietverhältnisse (z.B. Nutzbarmachung von kurzfristigen Leerstehungen vor Sanierung, Ausbildungsmietverträge etc.). #
Zeitgemäße Ausgestaltung der Eintrittsrechte (§§ 12 und 14 MRG): Ehegatten, eingetragene Partner sowie Kinder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres, sofern sie im selben Haushalt gelebt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben, treten unverändert in den Mietvertrag ein; Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit Eintrittsrechten soll nachhaltig verhindert werden. #
Aufhebung des Verbots des Lagezuschlages in Gründerzeitvierteln zur Herstellung fairer Verhältnisse # Mehr Gerechtigkeit im sozialen Wohnbau: regelmäßige
Mietzinsanpassungen für Besserverdiener im kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau. # Einführung einer
1/10-Absetzung bei Instandsetzungsarbeiten sowie bei begünstigtem Herstellungsaufwand. # Die
steuerlichen Abschreibungsdauern für nichtbegünstigte Herstellungsaufwendungen
sollen generell verkürzt werden. Hierbei soll zwischen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen unterschieden werden. #
Anpassung der Abschreibung (AfA) an die oben geforderten verkürzten Abschreibungszeiträume Investitionsfreibetrag für Wohnbauerrichtungs- und Wohnraumsanierungskosten.