Rene Beno sitzt seit 24. Jänner 2025 in Untersuchungshaft, die Ende Februar um zwei Monate verlängert wurde.
Bei der heutigen Haftverhandlung auf Antrag des Verteidigers argumentierte dieser, es sei keine Tatbegehungsgefahr anzunehmen. Die WKStA hingegen geht weiterhin vom Vorliegen der Haftgründe aus und beantragte die Fortsetzung der U-Haft.
Als Grund für die Verlängerung der Untersuchungshaft gab das Landesgericht für Strafsachen Wien Tatbegehungsgefahr an.
Bis spätestens 10. Juni muss über eine weitere Verlängerung der U-Haft entschieden werden.