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Richtwert vor dem Richter

Eine Handvoll Zinshausbesitzer verlangt eine Überprüfung der vergleichsweise niedrigen Wiener Richtwertmieten vom VfGH. Die Initiative hat durchaus Aussicht auf Erfolg.
Angelika Fleischl

Kaspar Erath ist seit seiner Pensionierung dick im Wiener Zinshausgeschäft. In den Regelgeschoßen gilt die Richtwertmiete von 5,39 Euro plus diversen Zuschlägen. Auch nach der Komplettsanierung so mancher Wohnung darf er in der Herklotzgasse, einem "Gründerzeitviertel" gemäß Wiener Lagezuschlagskarte, nicht wesentlich mehr verlangen – sonst riskiert er ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle. Weil Erath erstens diesen immensen Unterschied nicht einsieht und zweitens schon gar nicht nachvollziehen kann, dass der OGH in zahlreichen Mietrechtscausen bisher stets den "Ermessensspielraum" des Gesetzgebers betont hat, der dem "öffentlichen Interesse der Schaffung von günstigem Wohnraum" dienen solle, bemüht er sich seit eineinhalb Jahren um eine sogenannte "Normenkontrolle" in Sachen Richtwertgesetz. Eine solche ist seit 1. Jänner 2015 nämlich auch in Mietrechtsangelegenheiten möglich. Mit anderen Worten: Der Verfassungsgerichtshof möge überprüfen, ob der vergleichsweise niedrige Wiener Richtwert verfassungskonform ist. Fachlich begleitet wird Erath dabei von Bernhard Müller von der Wiener Anwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis. Ein "Generalangriff" auf die Mietzinsregulierung – als Verstoß gegen Eigentumsrechte – werde "so nicht durchgehen, das ist uns klar", sagt Müller. Diverse Klarstellungsbegehren an die Politik, vielleicht auch so manche teilweise Aufhebung erwartet man sich aber schon.