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Richtwertmieten bleiben unverändert

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Anträge einer Gruppe von Vermietern abgewiesen, diverse Regelungen für Altbauten zu kippen.
Lisa Grüner
Lisa Grüner

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Anträge einer Gruppe von Vermietern abgewiesen, diverse Regelungen für Altbauten zu kippen. Es wird keine Überprüfung des Richtwertgesetzes geben. Die Richtwertmieten bleiben unverändert. Von den Wohnungseigentümern angefochten wurden beispielsweise die je nach Bundesland unterschiedlich hohen Richtwerte, bei denen Wien besonders billig davonkommt, sowie das Ende des Zweiten Weltkrieges (8. Mai 1945) als Stichtag für die Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes. Nur Wohnungen, deren Bau nach diesem Datum bewilligt wurde, fallen nicht unter das Richtwertsystem.