Das Handelsgericht Wien hat den in der Hauptversammlung der S Immo AG am 14.10.2024 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) wie erwartet am 3. Dezember in das Firmenbuch eingetragen.
Der Squeeze-out ist damit wirksam. Daher sind am Dienstag alle Anteile der betroffenen Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär, die Immofinanz, übergegangen. Ein börslicher Handel mit Aktien der S Immo ist seit heute nicht mehr möglich.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie der S Immo. Wie von der Gesellschaft bekanntgegeben, werden den Minderheitsaktionären die S Immo Aktien von ihren Wertpapierdepots ausgebucht und Anspruchszertifikate eingebucht, welche den Anspruch auf Barabfindung (inkl. gesetzlicher Zinsen) verbriefen. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt planmäßig voraussichtlich mit Valuta 11.12.2024 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate.