Am 14. Oktober 2024 hat die Hauptversammlung der S Immo den Ausschluss der Minderheitsaktionäre des Unternehmens gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) beschlossen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Handelsgerichts Wien wird die Eintragung des Squeeze-out in das Firmenbuch nach derzeitigem Stand für den 3. Dezember 2024 erwartet.
Der Gesellschafterausschluss wird mit Eintragung in das Firmenbuch wirksam. Mit Wirksamwerden gehen alle Anteile der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Immofinanz, über. Ein börslicher Handel mit Aktien der S Immo ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Der letzte Handelstag an der Wiener Börse ist somit voraussichtlich der 2. Dezember 2024.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie der S Immo. Dazu werden den Minderheitsaktionären zeitnah nach Eintragung im Firmenbuch die Aktien von ihren Wertpapierdepots ausgebucht und Anspruchszertifikate eingebucht, welche den Anspruch auf Barabfindung (inkl. gesetzlicher Zinsen) verbriefen. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt voraussichtlich mit Valuta 11. Dezember 2024 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate.
Über weitere Details der Auszahlung der Barabfindung werden die Inhaber depotverwahrter S Immo-Aktien vom depotführenden Kreditinstitut schriftlich informiert werden.
Die S Immo wird mittels Corporate News auch über die erfolgte Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch bzw. eine allfällige Verzögerung des oben dargestellten Zeitplans informieren.