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Salzburger Regionalstadtbahn: UVP-Unterlagen beim Land eingereicht

Baubeginn für ersten Abschnitt bei positivem Bescheid für 2024 erwartet - Trassenverlauf bis Hallein soll in einem Jahr feststehen
Amelie Miller
Salzburger Regionalstadtbahn
Salzburger Regionalstadtbahn
© S-LINK Mosser/S-LINK Projektleiter Albert Greinmeister, Leitung Recht Monika Stöggl und Geschäftsführer Stefan Knittel

Die Planer der Salzburger Regionalstadtbahn S-LINK haben am Mittwoch die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den ersten Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Mirabellplatz beim Land Salzburg als zuständige Behörde eingereicht. 200 Fachleute haben die 8.500 Seiten starken Unterlagen in den vergangenen zwei Jahren aufbereitet. Die Projektgesellschaft rechnet mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr, sodass 2024 mit dem Bau begonnen werden könnte.

Nach einer Prüfung der Behörde, ob die Projektunterlagen vollständig sind, werden die Pläne und Dokumente öffentlich aufgelegt. Das Recht zu einer Stellungnahme im Verfahren haben alle. Sachverständige der Behörde werden dann alle umweltrelevanten Wirkungen des Projekts prüfen, ein positiver Bescheid ist Voraussetzung für den Bau. Die S-LINK-Planer gehen von einer Verfahrensdauer von rund einem Jahr aus. "Damit könnten die ersten Arbeiten 2024 beginnen, die Fertigstellung der unterirdischen Lokalbahnverlängerung bis zum Mirabellplatz und die Inbetriebnahme würden damit abhängig von der Verfahrensdauer 2028 erfolgen", so die Gesellschaft am Mittwoch in einer Aussendung.

Das Vorhaben ist der erste von vier Abschnitten der Lokalbahnverlängerung durch das Zentrum Salzburgs bis Hallein. Parallel zur UVP wird an den anderen Etappen weitergearbeitet: Ende kommenden Jahres sollen der gesamte Trassenverlauf bis in die ehemalige Salinenstadt feststehen und für den zweiten Abschnitt vom Mirabellplatz durch die Altstadt bis in die Akademiestraße eine tiefer gehende Planung vorliegen. Für Abschnitt 1 rechnen die S-LINK-Planer derzeit mit Kosten von 200 Millionen Euro. Die Hälfte der Kosten trägt der Bund, die andere Hälfte teilen sich Stadt und Land Salzburg zu gleichen Teilen. (apa)