Die Mindestbefristungsdauer von Mietverträgen im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) soll für die NEOS anstelle von drei Jahren nur noch sechs Monate betragen.
Deshalb wurde ein Entschließungsantrag im Parlament eingebracht, der eine solche Regelung vorsieht. Dass der Antrag seiner oppositionellen Fraktion weder im großen Plenum noch in der nächsten Sitzung des Bautenausschusses am 26. Juni große Chancen hat, angenommen zu werden, weiß Bautensprecher Gerald Loacker natürlich. Es gehe ihm aber in erster Linie darum, das Thema aufs Tapet zu bringen. Kürzere Befristungen als drei Jahre werden nicht nur von Vermietern, sondern auch von manchen Mietern nachgefragt, ist sich Loacker sicher.