An der nördlichen Erweiterung der Seestadt Aspern könnte sich ein Baustart noch verzögern. Gegen den UVP-Bescheid der Wiener Landesregierung vom 1. September gingen vier Beschwerden fristgerecht bei der zuständigen Behörde MA 22 (Umweltschutz) ein. Damit wurde der positive Bescheid nicht rechtskräftig, das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht weitergehen, erklärt Yvonne Heuber, Sprecherin der Seestadt-Entwicklungsgesellschaft Wien 3420 Aspern Development AG. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun sechs Monate Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Der Nordteil der Seestadt wird 112,8 Hektar umfassen, darauf werden rund 2,3 Millionen Quadratmeter Bruttogeschoßfläche errichtet werden.