Sicherer Immobilienverkauf mit lebenslangem Wohnrecht

Die Aurum Wohnrecht Holding GmbH stellt ihr Modell vor
Lorenz Selinger
Lorenz Selinger
Sicherer Immobilienverkauf mit lebenslangem Wohnrecht
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Der demografische Wandel führt dazu, dass viele ältere Immobilieneigentümer gebundenes Vermögen aus der eigenen Immobilie nutzbar machen möchten, während der finanzielle Bedarf für Lebenshaltung, Pflege oder Vermögensnachfolge steigt. Entsprechend gewinnen Modelle an Bedeutung, die Liquidität schaffen und zugleich den Verbleib im eigenen Zuhause ermöglichen. Mit Wohnrecht Österreich bietet die Aurum Wohnrecht Holding GmbH ein rechtlich fundiertes Modell für Menschen ab 75 Jahren, das den Verkauf der Immobilie zu einem transparenten Preis mit einem notariell vereinbarten und im Grundbuch gesicherten lebenslangen Wohnrecht verbindet und so sofortige Liquidität sowie Planungssicherheit für Eigentümer und Angehörige schafft.

Neue Herausforderungen für Immobilieneigentümer im Alter

Das Modell der AURUM Wohnrecht GmbH ermöglicht Senioren ab 75 Jahren, ihre Immobilie zu verkaufen und lebenslang darin wohnen zu bleiben. Das Konzept verbindet Liquidität mit Sicherheit. Eigentümer erhalten beim Verkauf einen klar definierten Kaufpreis und behalten zugleich ihr vertrautes Zuhause. Das Wohnrecht wird rechtlich verbindlich im Grundbuch eingetragen und gilt auf Lebenszeit. Damit bleibt der Lebensmittelpunkt erhalten, während gleichzeitig finanzielle Mittel für individuelle Bedürfnisse frei werden.

Strukturiertes Modell mit rechtlicher Absicherung

Wohnrecht Österreich, ein Angebot der Aurum Wohnrecht Holding GmbH, bietet Eigentümern ab 75 Jahren ein standardisiertes Modell zur Immobilienverwertung. Auf Basis eines unabhängigen Gutachtens wird ein verbindliches Kaufangebot erstellt. Die Immobilie wird zu einem klar definierten Preis verkauft, während das lebenslange Wohnrecht notariell vereinbart und im Grundbuch abgesichert wird. So entsteht sofortige Liquidität bei gleichzeitigem Verbleib in der Immobilie; das Wohnrecht bleibt auch bei einem späteren Eigentümerwechsel bestehen.

Abgrenzung zu Teilverkauf und Umkehrhypothek

In den vergangenen Jahren wurden verstärkt Teilverkaufsmodelle und Umkehrhypotheken beworben. Beim Teilverkauf bleiben Eigentümer Miteigentümer, was häufig mit laufenden Entgelten, komplexen Verträgen sowie eingeschränkter Planungssicherheit verbunden ist; Instandhaltungs- und Wertentwicklungsrisiken verbleiben oft bei ihnen. Umkehrhypotheken schaffen zwar Liquidität, belasten die Immobilie jedoch dauerhaft durch Zinsen und Kosten, wodurch der spätere Erlös schwer kalkulierbar bleibt. Der vollständige Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht unterscheidet sich davon durch eine klare Eigentumsübertragung, einen fixen Kaufpreis und die eindeutige Trennung von Eigentum und Nutzungsrecht.

Klare Trennung von Eigentum und Nutzungsrecht

Ein zentrales Element des Modells ist die klare rechtliche Trennung von Eigentum und Nutzungsrecht. Mit dem Verkauf geht das Eigentum an den Käufer über, während das lebenslange Wohnrecht der Verkäufer vertraglich vereinbart und im Grundbuch gesichert wird. Rechte und Pflichten sind von Beginn an eindeutig geregelt, wodurch spätere Unsicherheiten vermieden werden. Die transparente Struktur erleichtert zudem die Einbindung von Banken, Rechtsanwälten und steuerlichen Beratern.

Entlastung für Familien und Berater

Neben den Eigentümern profitieren auch Angehörige und Berater von klaren Regelungen. Frühzeitige Entscheidungen zur Immobilienverwertung können familiäre Unsicherheiten reduzieren und die Vermögensnachfolge vereinfachen. Für Berater aus Immobilien-, Rechts- und Vermögensplanung eröffnet das Modell eine zusätzliche Option für individuelle Lösungen und langfristige Planungssicherheit. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels dürfte der Immobilienverkauf mit lebenslangem Wohnrecht weiter an Bedeutung gewinnen.