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Signa - Benko stellte Insolvenz-Eigenantrag als Einzelunternehmer

Zuvor hatte Republik Insolvenzantrag gestellt
Michael Neubauer
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© APA/HANS KLAUS TECHT | Der Tiroler Immobilieninvestor und bisherige Multimilliardär René Benko steht möglicherweise vor der Privatinsolvenz

Der Tiroler Immobilieninvestor René Benko ist als Einzelunternehmer in finanzieller Schieflage. Benko habe "als Unternehmer" einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, zur APA. Laut Anwalt Norbert Wess wurde der Antrag gestern am Abend eingebracht. Zuvor hatten "Kronen Zeitung" und "Standard" online über die Stellung eines Antrages seitens Benkos berichtet.

Fink rechnete - für den Fall eines reinen Insolvenz-Eigenantrages - mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters entweder am Freitag oder zu Beginn kommender Woche. Damit wurde der wegen der Signa-Pleite schwer in Bedrängnis geratene Tiroler selbst aktiv. Wobei die Gläubiger wohl vor allem am Vermögensverzeichnis des Immobilieninvestors interessiert sein werden. Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte gegen ihn beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag eingebracht. Diese Woche sollte der Insolvenzrichter bekanntgeben, ob diesem stattgegeben wird oder nicht und somit eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit besteht. Bis Dienstag sollten noch weitere Unterlagen bzw. Urkunden durch die Parteien vorgelegt werden.

Mitte Februar hatte im Rahmen des Insolvenzantrags eine sogenannte "Insolvenzeröffnungstagsatzung" stattgefunden. Benko hatte bei der nicht öffentlichen Verhandlung in seiner Heimatstadt im Februar nicht anwesend sein müssen und war wenig überraschend auch nicht erschienen.

In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Gegenüber der APA hatte es im Vorfeld geheißen, dass die Benko-Seite jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen werde. Der Antrag sollte sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

Der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) hatte übrigens bereits am Dienstag damit gerechnet, dass der Investor selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen könnte. Und zwar für den Fall, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliege. "Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und würde Herr Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen", hatte Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West, erklärt. "Mit der Insolvenz als Einzelunternehmer kann er sich - je nach Verfahren - mit den Gläubigern auf eine Quote von 20 oder 30 Prozent einigen", merkte Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer an. Vorerst blieb nun offen, welche der angeführten Verfahrensarten Benko wählte.

Auch am Donnerstag meldete sich der Kreditschutzverband zu Wort und betonte, dass mit der Einbringung eines Insolvenzantrages durch Benko dieser nun selbst eingestehe, zahlungsunfähig zu sein. Das Insolvenzgericht müsse nun prüfen, ob der eingebrachte Eigenantrag allen insolvenzrechtlichen Vorgaben entspreche. Sollten die formalen und materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werde es zeitnah zu einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommen. Sollte der Eigenantrag den gesetzlichen Vorgaben inhaltlich hingegen nicht entsprechen, wird der zuständige Insolvenzrichter den Rechtsvertreter Benkos auffordern, notwendige Ergänzungen vorzunehmen.

Auch über den Umfang des zu erwartenden Insolvenzverfahrens gab KSV1870-Leiter Schaller Auskunft. Dieser würde das Beraterunternehmen und sämtliches Privatvermögen Benkos umfassen. Zudem: "Die Wirkungen eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens erstrecken sich auch auf im Ausland gelegenes Vermögen. Es gibt einige zu beachtende Einschränkungen, aber grundsätzlich ist sämtliches, weltweites Vermögen eines Schuldners bei einer Verfahrenseröffnung am Landesgericht Innsbruck betroffen."

Die Insolvenz des Einzelunternehmers Benko könnte jedenfalls noch spannend werden: Vor der Insolvenz der Signa Holding kam es bei den Stiftungen zu Änderungen der Begünstigten. Im Extremfall - etwa bei Änderungen der Begünstigten mit nahen Verwandten - können Geschäfte bis zu zehn Jahre rückabgewickelt werden, bestätigte Cornelia Wesenauer, Leiterin Insolvenzabteilung Wien, NÖ und Burgenland beim AKV Europa.

Derzeit fehlten jedoch noch wesentliche Informationen rund um die Insolvenz. Als gesichert angenommen werden kann jedoch, dass Benko nicht mehr so bald auf der "Forbes Billionaires List" stehen wird. Dort wurde er vor fünf Jahren noch mit einem Vermögen von 5 Mrd. Dollar geführt. (apa)