In wenigen Wochen erfolgt der Startschuss für das kooperative Verfahren, in dessen Rahmen sechs renommierte Architektenteams aus Österreich und dem skandinavischen Raum – DMAA, Berger + Parkkinen, Maurer & Partner, COBE, JAJA Architects und SNOHETTA – die grundlegenden Richtlinien für die Bebauung festlegen. Darüber hinaus stehen die Themen Mobilität, Natur- und Freizeitorientierung sowie Nachhaltigkeit im Fokus.
Das 15 Hektar große Areal der neuen Werft wird in mehrere Etappen realisiert und soll mit seiner Fertigstellung Lebensraum für 1.400 bis 1.700 Menschen bieten. Somit ist die Entwicklung des seit Beginn der 1990er Jahre stillgelegten Werftgeländes eines der größten Immobilienprojekte in Niederösterreich des kommenden Jahrzehnts.
Damit die neue Werft als Teil der Stadt wahrgenommen wird, wird nicht nur auf eine ideelle, sondern auch auf eine räumliche Anbindung geachtet, so Chrisitian Gepp, Bürgermeister von Korneuburg. Um diese zu gewährleisten ist zusätzlich zur Bahnverbindung die Errichtung einer Autobahnauf- und -abfahrt („Anschlussstelle Korneuburg Donau“) sowie eine Anbindung der Anschlussstelle an die Landesstraße B3 geplant.
Neben der elementaren Nutzung „Wohnen“ soll in der „Werftmitte“ das Herz des neuen Stadtteils schlagen: Ein lebendiges Zentrum mit Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen. Ebenfalls im Mittelpunkt der Werft liegt neben den denkmalgeschützten Hallen, der Slipanlage und dem Kran das rund fünf Hektar große Werftbecken. Daher lautet die Vorgabe für die Planer, so Christoph Stadlhuber, Geschäftsführer der Signa Holding, dass man von jeder Wohnung aufs Wasser sehen können muss.
„Stadtentwicklung in diesem Ausmaß braucht eine ausgewogene Struktur für ein harmonisch, lebendiges Sozialgefüge. Im Rahmen des kooperativen Verfahrens sollen auch innovative Wohnkonzepte entwickelt werden, die den Bedürfnissen aller Generationen und verschiedenen Lebensmodellen Rechnung tragen“, sagt Signa Holding Geschäftsführer Christoph Stadlhuber.
Noch ist der Anteil an leistbarem Wohnen Gegenstand von Gesprächen. Grundlage für diese Verhandlungen ist der Gemeinderatsbeschluss, mindestens 20 Prozent für leistbares Wohnen zu reservieren.