Laut dem Insolvenzverwalter Christof Stapf wurde das in einem Eilschiedsverfahren (Aktenzeichen ICC 28267/GL(EA)) entschieden, das Begehren abgewiesen. Die Mubadala Investment Company kann ihre behaupteten Ansprüche nun in einem regulären Schiedsverfahren geltend zu machen.
Laut Insolvenzverwalter Christof Stapf kann die Mubadala Investment Company ihre behaupteten Ansprüche in einem regulären Schiedsverfahren geltend machen, nicht aber in einem Eilschiedsverfahren. Dieses Begehren sei abgewiesen worden, hieß es am Donnerstagnachmittag in einer Mitteilung.
Der Signa-Investor Mubadala aus den Vereinigten Arabischen Emiraten hatte die Signa und René Benko laut Medienberichten auch persönlich auf 713 Mio. Euro geklagt. Die Araber behaupten, Signa habe Finanzierungsvereinbarungen verletzt. Auch Investoren aus Luxemburg, die ebenfalls Mubadala zugerechnet werden, haben eine Schiedsklage eingebracht. Da geht es um weitere knapp 300 Mio. Euro.
Mubadala gehört seit Jahren zu den Financiers der Signa. Zuletzt war von einem Darlehen über rund 200 Mio. Euro berichtet worden, das mit 12 Prozent verzinst gewesen sein soll.