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Signa - Nachlassstundung für Schweizer Globus-Eigentümer verlängert

Signa Retail Selection AG hat nun bis 5. Juni 2025 Zeit, um ihre Zahlungsverpflichtungen zu regeln
Patrick Baldia
Signa - Nachlassstundung für Schweizer Globus-Eigentümer verlängert
Für die Signa Retail Selection AG endet nun die Frist der Nachlassstundung am 5. Juni 2025, wie aus einer Veröffentlichung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom Donnerstag hervorgeht.
© Thomas Driendl

Der Signa Retail Selection AG, über die das Signa-Firmenkonglomerat von René Benko seinen Anteil an der Schweizer Warenhausgruppe Globus hielt, wurde eine Verlängerung der Nachlassstundung um sechs Monate gewährt. Die Frist endet nun am 5. Juni 2025, wie aus einer Veröffentlichung des Schweizerisches Handelsamtsblatts (SHAB) vom Donnerstag hervorgeht. Bisher hatte das Bezirksgericht Zürich die Nachlassstundung bis zum 5. Dezember 2024 gewährt.

Um die Verlängerung der Frist hatte die Gesellschaft selbst an gesucht. Eine Nachlassstundung wird in der Regel erst provisorisch erteilt, während ein Sachwalter die Wirtschaftslage des Unternehmens analysiert. Stellt er fest, dass es Aussicht gibt auf eine Sanierung, kann das Unternehmen einen Antrag auf definitive Nachlassstundung stellen. Diese kann danach bis auf maximal 24 Monate erstreckt werden.

Zukunft der Globus-Immobilien bleibt ungewiss

Die Signa Retail Selection AG ist als Dachgesellschaft von Galeria Karstadt Kaufhof am Globus-Hauptsitz in Zürich, an der Bärengasse 29, ansässig. Ihren Globus-Anteil von 50 Prozent hielt Benko über eine unterstellte Gesellschaft namens Signa European Invest Holding AG. Die anderen 50 Prozent liegen bei der thailändischen Central Group.

Ende September wurde bekannt, dass die Central Group das operative Geschäft der Warenhauskette Globus vollständig übernimmt. Die Zukunft der Globus-Immobilien ist seither aber immer noch offen. (apa)