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Spanische Banken haften für insolvente Bauträger

Das Oberste Gericht in Spanien hat ein Grundsatzurteil gesprochen. Immobilienkäufer können Anzahlungen von Banken zurückfordern.
Angelika Fleischl

Die Finanzkrise im Jahr 2008 hat vielen Immobilienkäufern Verluste eingebracht. Mit dem Einbruch des Immobilienmarktes sind auch zahlreiche Bauträger und –unternehmen in Spanien in Konkurs gegangen und verschwunden. Der Bau vieler vom Plan gekaufter Immobilien wurde nie begonnen oder fertig gestellt. So haben zahlreiche Investoren die gekauften Immobilien nie erhalten und dadurch bereits getätigte Off-Plan-Anzahlungen verloren. Innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist die Rückzahlung der Anzahlung dabei aussichtslos: Die Käufer sind normale Gläubiger, die erst ausbezahlt werden, wenn die Ansprüche aller bevorrechtigten Gläubiger, wie beispielsweise das Finanzamt, vollständig bedient worden sind. Nur selten ist dann noch etwas übrig. Das Oberste Gericht in Spanien hat am 21. Dezember 2015 ein Grundsatzurteil gesprochen. Die Finanzinstitute haften nun im Falle einer Insolvenz des Bauträgers und sind verpflichtet, die Anzahlungen für eine Immobilie in Spanien an den Käufer zurück zu erstatten. Das Urteil basiert auf der Tatsache, dass spanische Banken verpflichtet sind, eingenommene Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie zu erstellen. In dem Fall, dass der Bauträger die Immobilie nicht übergibt, haften somit die spanischen Finanzinstitute für die Rückzahlung der Einlagen. So könnten etwa 80.000 deutsche Immobilienkäufer ihre verlorenen Anzahlungen in Höhe von etwa 1,6 Milliarden Euro von den spanischen Banken zurückfordern. Das ergibt einen geschätzten Durchschnitt von 20.000 Euro pro Käufer. Die betroffenen Käufer können die Banken nun auf Rückzahlung ihres Geldes verklagen. „Die rechtliche Grundlage für eine Rückforderung ist klar und präzise“, erklärt Rainer Klassen, Geschäftsführer von Spanish Legal Reclaims. Das Beratungsunternehmen ist spezialisiert auf gesetzliche Rückforderungen von spanischen Finanzbehörden, -instituten und Privatunternehmen. „Da die betroffenen Institute ihre Interessen jedoch mit hoch qualifizierten Rechtsanwälten verteidigen werden, sollten Kläger bei einem Prozess sicherstellen, dass ihre Rechtsberater auf diesen Sachverhalt spezialisiert sind“, so Klassen weiter. „Gemeinsam mit unseren Fachanwälten stellen wir auf jeden Fall eine vollständige Rückzahlung der Anzahlung sicher. Spanish Legal Reclaims bietet dazu eine kostenfreie Voruntersuchung solcher Fälle an. Dabei werden Honorarkosten nur bei Prozessgewinn fällig.“