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Spekulationshäuser in Wien könnten unter Zwangsverwaltung kommen

Vier Anträge gemäß Paragraf 6 des Mietrechtsgesetzes eingebracht - Bei Verweigerung von Erhaltungsarbeiten kann Stadt selbst tätig werden - Auch Staatsanwaltschaft wurde informiert
Patrick Baldia
Spekulationshäuser in Wien könnten unter Zwangsverwaltung kommen
In Wien könnten verwahrloste Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt wurden bzw. Zinshäuser, in denen Schikanen des Vermieters publik wurden unter Zwangsverwaltung der Gemeinde kommen.
© Wolfgang Simlinger

In Wien könnten in vier Fällen sogenannte Spekulationshäuser unter Zwangsverwaltung der Gemeinde kommen. Es handelt sich dabei um verwahrloste Objekte, die von den Eigentümern vernachlässigt wurden bzw. um Zinshäuser, in denen Schikanen des Vermieters gegen die Mieter publik wurden. Diese im Mietrechtsgesetz vorgesehene Maßnahme wird zum ersten Mal eingeleitet, wie Bürgermeister Michael Ludwig und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (beide SPÖ) am Mittwoch erläuterten.

"Wir wollen signalisieren, dass wir das Vorgehen der Eigentümer nicht akzeptieren", betonte Ludwig im Gespräch mit Medienvertretern. Man verschärfe die Gangart etwa gegen Personen, die Mieter aus den Häusern herausekeln wollten, um die Wohnungen anschließend teurer zu vermieten. Er verwies darauf, dass schon bisher Ersatzmaßnahmen eingeleitet wurden, wenn Besitzer notwendige Maßnahmen nicht gesetzt und ihre Erhaltungspflicht vernachlässigt hätten.

Nun will man aber einen Schritt weitergehen, nämlich den Zivilrechtsweg beschreiten. Im Visier stehen dabei zwölf Objekte. Zunächst wurden für vier davon Anträge auf die Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen gemäß Paragraf 6 des Mietrechtsgesetzes (MRG) vor Gericht bzw. vor der Schlichtungsstelle eingebracht. Jede Gemeinde habe prinzipiell diese Möglichkeit, hieß es. In Wien - und vermutlich bundesweit - sei dies aber noch nie zur Anwendung gekommen.

Wie Christian Bartok, der Leiter der Mieterhilfe, erläuterte, kann bei Nichterfüllung des Auftrages eine Zwangsverwaltung erfolgen. Das bedeutet laut Bartok: Die Stadt könnte dann für das Gebäude zuständig sein. Sie kann dann die Miete kassieren, Darlehen aufnehmen und sogar Mietverträge in dem betreffenden privaten Haus abschließen. Wie ein Sprecher Gaals erläuterte, könnte das Gericht aber auch Dritte - also etwa auch Private - zu Verwaltern ernennen.

In den genannten vier, zum Teil auch medial bekannten Fällen wurde aber auch der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung geschickt. Vermutet werden Delikte wie Untreue (in Zusammenhang mit Kautionen), Betrug oder Entziehung von Energie. Auch der Verdacht des Sachwuchers, der Nötigung oder der Abgabenhinterziehung steht im Raum. Betroffen von den Fällen sind rund 200 Bewohnerinnen und Bewohner.

"Der Besitz eines Zinshauses verlangt viel", hob Wohn-Stadträtin Gaal hervor. Viele Eigentümer würden dabei alle ihre Pflichten erfüllen. Es gebe jedoch auch Ausnahmen - wobei heute keine Firmen oder Namen publik gemacht wurden. Man ließ jedoch durchblicken, dass die handelnden Personen der Behörde meist schon länger bekannt sind, auch weil sie oft mehrere Gebäude besitzen würden.

Verwiesen wurde heute auch darauf, dass man in der jüngsten Bauordnungsnovelle die wirtschaftliche Zumutung für eine Renovierung verschärft habe. Auch eigene Gebäudescreenings werden durchgeführt. Zugleich seien aber auch die Förderungen erhöht worden.

Die Arbeiterkammer Wien zeigte sich in einer Reaktion erfreut: "Spekulanten haben in dieser Stadt keinen Platz", bekräftigte Thomas Ritt, der Leiter der AK-Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen. Die Ausschöpfung und Koordination aller Maßnahmen sei sehr zu begrüßen. Unseriösen Machenschaften würde damit Einhalt geboten, befand er in einer Aussendung.

Bei den Grünen begrüßt man die Maßnahmen ebenfalls. "Bei den Horrorhäusern wurde viel zu lange weggeschaut", meinte Parteichefin Judith Pühringer in einer Reaktion. Sie sprach sich dafür aus, die Zwangsverwaltung strukturiert und nicht nur in Einzelfällen einzusetzen, um gegen die Ausbeutung von Mieterinnen und Mietern vorzugehen. (apa)