Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck hat aufgrund der aktuellen Situation die Einreichfrist für den Staatspreis Architektur bis zum 9. Juni 2020 verlängert, um unter den gegebenen Umständen Unternehmen dennoch die Einreichung ihrer herausragenden architektonischen Lösungen zum Staatspreis zu ermöglichen.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verleiht alle zwei Jahre aufgrund der Entscheidung einer unabhängigen Fachjury den Staatspreis Architektur für herausragende architektonische Leistungen. Der Staatspreis Architektur wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort veranstaltet. Organisator ist die Architekturstiftung Österreich, Partner sind die Wirtschaftskammer Österreich und die Bundeskammer der Ziviltechniker/innen- Architekt/innen.
Der neu aufgesetzte Staatspreis Architektur ist auf keine Themenfelder eingeschränkt. Eingereicht werden können daher Projekte architektonischer Realisierungen auf allen Gebieten, die seit 1.1.2016 fertig gestellt wurden. Neben Neubauten sind auch Um- und Zubauten sowie Revitalisierungen zur Einreichung zugelassen. Es steht den Einreichenden frei, mehrere Projekte einzureichen. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen als Bauherren, Architektinnen und Architekten, Zivilingenieurinnen und Zivilingenieure für Hochbau bzw. Planungsbefugte gemäß EWR- Architektenverordnung.
Der Staatspreis Architektur wird in drei Kategorien vergeben: