News

Städtebauliche Verträge: Noch viele Fragen offen

Projektentwickler brauchen Klarheit über Prozesse und Planungssicherheit statt Verhandlungsunsicherheit, sonst drohen Projekte zu scheitern – wie jüngst am Handelskai, so ein Artikel aus dem Standard. Auf den Punkt gebracht und lesenswert.
Angelika Fleischl

Städtebauliche Verträge mit Entwicklern sind seit 2014 in Wien möglich, 2015 wurden die ersten beiden Vereinbarungen mit Investoren abgeschlossen, konkret bei den Bauprojekten „Danube Flats“ und „Triiiple“. Dort wurde im Wesentlichen vereinbart, dass die Bauherren im Gegenzug für die Hochhauswidmung jeweils rund zehn Millionen Euro an Infrastrukturkosten übernehmen. Einige weitere Verträge sind in Verhandlung, im Detail gibt es bei diesem Instrument der sogenannten Vertragsraumordnung aber noch einen ganzen Strauß an offenen Fragen. Nicht ganz einfach zu verstehen ist etwa das sogenannte Koppelungsverbot, das der Paragraf 1a der Wiener Bauordnung beinhaltet. Die „Festsetzung oder Abänderung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes“ dürfe „nicht vom Abschluss einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden“, heißt es dort. Allerdings: Das gelte spitzfindigerweise nur „in die eine Richtung“; in die andere, also wenn der städtebauliche Vertrag von der Widmung abhängt, sei das aus seiner Sicht problemlos möglich, sagte Rechtsanwalt Michael Hecht (Kanzlei fwp). Diese Unsicherheiten können dafür sorgen, dass so manches Projekt schlicht nicht umgesetzt wird. Auf den Punkt gebracht und lesenswert.