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Steuerreform in Begutachtung

Kernpunkt ist der Einstieg in die CO2-Bepreisung ab 1. Juli 2022. Neu dazugekommen ist ein Preisstabilitätsmechanismus, der Ausschläge der fossilen Energiepreise abfedern soll.
Michael Neubauer
Michael Neubauer
Steuerreform
Steuerreform
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Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen kumuliert bis 2025 rund fünf Milliarden Euro betragen, wobei sie 2022 nur rund eine halbe Mrd. ausmachen werden, weil es nur ein halbes Jahr ist. Der CO2-Preis fließt - je nach Öffi-Erschließung - als regionaler Klimabonus an die Bevölkerung zurück. Es wird 2022 vier Stufen geben: Nur in Wien sind es 100 Euro, in allen anderen Gemeinden bekommt man 133, 167 oder 200 Euro pro Jahr und Person im ersten Jahr. Für Kinder gibt es die Hälfte des "Regionalen Klimabonus". Ab 2026 soll es einen EU-weiten CO2-Emissionshandel für sämtliche Lebensbereiche geben. 

Gegenüber der Präsentation der Steuerreform neu ist ein Preisstabilitätsmechanismus im nationalen Emissionshandelsgesetz, der ab 2023 gelten soll, wie es im Finanzministerium zur APA hieß. Steigen die fossilen Energiepreise für private Haushalte im laufenden Jahr um mehr als 12,5 Prozent, so soll sich die Erhöhung des CO2-Bepreises im Folgejahr halbieren. Sinken die fossilen Energiepreise, wird die Erhöhung des CO2-Bepreises im Folgejahr um 50 Prozent gesteigert. Damit sei ein Mechanismus geschaffen worden, der Schwankungen der Energiepreise insbesondere für Privathaushalte abfedere, wurde erklärt.

Zusätzlich zum Klimaaspekt wird es zahlreiche Entlastungen gebe, die sich bis 2025 auf 18 Milliarden Euro summieren. Sparmaßnahmen als Gegenfinanzierung sind nicht vorgesehen, die Bundesregierung geht davon aus, dass die Entlastungen durch zusätzliches Wachstum und Betriebsansiedlungen finanziert werden und dass gleichzeitig auch der Abbau der Staatsverschuldung möglich ist. 

Die ebenfalls geplante Senkung der Lohnsteuer erfolgt stufenweise: Die 2. Einkommensstufe wird von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022 gesenkt, die 3. Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023. Für kleine Einkommen werden die Krankenversicherungsbeiträge gesenkt. Der Familienbonus wird von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 angehoben.

Die gesamten Lohnnebenkosten sollen in Vollausbau der Steuerreform zu einer Entlastung des Faktors Arbeit um 4,7 Mrd. Euro und einer Senkung der Abgabenquote von 47,3 auf 46,2 Prozent führen. Unternehmen werden mittels Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 23 Prozent bis 2024 (ein Prozent 2023 und ein Prozent 2024) um bis zu 700 Mio. Euro entlastet.  (apa)