Das Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag eine Klage des Strabag-Aktionärs Rasperia abgewiesen. Gegenstand der Anfechtungsklage war der Ausschluss von der Ordentlichen Hauptversammlung der Strabag im Juni 2022. Der Firma des russischen Geschäftsmanns Oleg Deripaska war die Teilnahme und damit die Ausübung des Stimmrechts verwehrt worden. Zur Begründung verwies das Gericht laut Strabag-Aussendung auf sanktionsrechtliche Bestimmungen der EU.
Deripaska gelangte im April 2022 auf die Sanktionsliste der Europäischen Union. Im Zuge dessen fror der Wiener Baukonzern die Aktien von Rasperia ein und unterbindet seither jede Ausübung von Aktionärsrechten. Der Russe hält über seine Firma MKAO Rasperia 27,8 Prozent an der Strabag. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom vergangenen Freitag soll der Anteil unter die Sperrminorität von 25 Prozent gedrückt werden.
"Wir waren von Beginn überzeugt, völlig im Einklang mit dem geltenden Sanktionsregime zu handeln: Asset Freeze bedeutet, dass nicht nur der Dividendenanspruch eingefroren ist, sondern auch das Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung. Wir freuen uns, dass dies nun gerichtlich bestätigt wurde", kommentierte Strabag-Konzernchef Klemens Haselsteiner die Entscheidung des Gerichts. (apa)