Bekanntlich wurde über das Vermögen der Immobilienentwicklerin SÜBA AG am 14.04.2025 am Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Bis zu der heute stattgefunden Berichts- und Prüfungstagsatzung haben 63 Gläubiger Forderungen in der Höhe von fast 262 Mio. Euro angemeldet. Lediglich ein geringer Teil in der Höhe von rd. 27 Mio. Euro wurde vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Patrick Gensbichler zunächst als zu Recht bestehend anerkannt.
„Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die letztlich bei der Sanierung zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten jedenfalls im zumindest niedrigen dreistelligen Millionenbereich anzusiedeln sein werden“, rechnet Jürgen Gebauer vom KSV1870 noch mit einem erheblichen Anstieg der Forderungen, die vom Insolvenzverwalter noch anzuerkennen sein werden.
Der von der Schuldnerin bei Insolvenzeröffnung eingebrachte Sanierungsplanvorschlag lautet auf 20%, zahlbar binnen zwei Jahren, ab Annahme des Sanierungsplans. Die Finanzierung der Sanierungsplanquote soll durch eine strukturierte Verwertung von Immobilienprojekten sowie mit finanzieller Unterstützung seitens der Eigentümerin bzw. wesentlicher Finanzgläubiger erfolgen. Die Schuldnerin hält Beteiligungen an mehreren Projektgesellschaften, in welchen sich die zu verwertenden Immobilienprojekte befinden.
Die SÜBA AG selbst steht im alleinigen Eigentum der nicht insolventen Hallmann Holding International Investment GmbH, welche dem Immobilienunternehmer Clemens Hallmann zuzuordnen ist.
Die für das Schuldnerunternehmen entscheidende Sanierungsplantagsatzung findet am 10.07.2025 statt. „Bis dorthin muss das Schuldnerunternehmen die betroffenen Gläubiger mehrheitlich vom Sanierungskonzept überzeugen, damit der erste Schritt für eine erfolgreiche Sanierung gesetzt werden kann“, erklärt Mag. Jürgen Gebauer den weiteren Fortgang des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung.