Bekanntlich wurde am 14.04.2025 über das Vermögen der SÜBA AG ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Handelsgericht Wien eröffnet. Es handelt sich bei diesem Unternehmen um die Kerngesellschaft der „SÜBA Immobilien Gruppe“.
Bis zur Sanierungsplantagsatzung haben 108 Gläubiger Forderungen in Höhe von rd. 300 Mio. Euro angemeldet. Davon hat der Insolvenzverwalter rd.132 Mio. Euro als zu Recht bestehend anerkannt.
Am heutigen Tag fand am Handelsgericht Wien die für die Schuldnerin sowie für die betroffenen Gläubiger entscheidende Sanierungsplantagsatzung statt. Die Gläubiger haben dem Sanierungsplanvorschlag von 20% mehrheitlich die Zustimmung erteilt und gilt dieser daher als angenommen. Die erste Teilquote in Höhe von 5% soll bis spätestens 30.09.2025 beim Insolvenzverwalter erliegen und kann sodann der angenommene Sanierungsplan auch gerichtlich bestätigt werden. Die weiteren Quoten werden in zwei jährlichen Raten in der Höhe von 5% binnen 12 Monaten und 10% binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans zu bedienen sein.
„Mit der Annahme des Sanierungsplans hat die SÜBA AG die erste Hürde zu einer erfolgreichen Sanierung genommen. Wenn die vereinbarte Gesamtquote von 20% erfüllt wird, ist das Unternehmen endgültig von seinen finanziellen Altlasten befreit.“—Jürgen Gebauer vom KSV1870
Das wesentliche Vermögen des Schuldnerunternehmens besteht in unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen. Aktuell verfügt die Schuldnerin über in 16 Projektgesellschaften strukturierte Immobilienprojekte. Der überwiegende Teil der Immobilienprojekte befindet sich in Österreich. Mit dem Einstieg der Revetas Capital als neuen strategischen Investor soll, der bereits im Insolvenzverfahren in die Wege geleitete, strukturierte Verwertungsprozess der einzelnen Immobilienprojekte fortgesetzt werden und so die Finanzierung der Sanierungsplanquote gelingen.