Freies Spiel der Kräfte
Im Nationalrat kann nun Gutes oder auch weniger Gutes beschlossen werden – alles ist möglich! Bleib die Frage: wo ist die Lobby der Branche?
Die österreichische Politik erlebt eine einzigartige Zeit. Für die Immobilienwirtschaft wird es spannend. Zwei Beispiele:
WGG: das verhandelte Gesetz kommt nun doch
Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) dürfte nun doch noch vor dem Sommer beschlossen werden. Der angekündigte Initiativantrag von ÖVP und FPÖ wurde am Mittwoch dieser Woche im Parlament eingebracht. Durch die WGG-Novelle, die etliche wichtige und erforderliche Reformen für eine Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft beinhaltet – wie insbesondere die Sicherung der Vermögensbindung, die Stärkung der Instrumente der Aufsichtsbehörden oder das Airbnb-Verbot –, könnten positive Impulse gesetzt werden.
MRG: Änderungen sind denkbar und könnten Mehrheiten finden
Am Donnerstag hat die Liste Jetzt überraschend einen weiteren Antrag eingebracht, der Änderungen im Mietrechtsgesetz (MRG) enthält. Wichtigste Punkte wäre die starke Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten. Eine Befristung soll demnach „nur mehr in zwei Fällen zulässig sein, nämlich Eigenbedarf des Vermieters und beabsichtigte Sanierung bzw. Abbruch des Gebäudes“, heißt es in den Erläuterungen.
Aber auch die weiteren Bestimmungen dieser Gesetzesinitiative haben es in sich: So soll die Vermietung von Einfamilienhäusern in den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und nicht mehr unter das ABGB fallen, die Lagezuschläge sollen kräftig reduziert werden, die Kosten für Hausverwaltung und Versicherungsprämien sollen aus dem Katalog der Betriebskosten fallen. Wie bitte? Hat die Branche dies wahrgenommen? Und: in der Flut der Anträge und wechselnden Mehrheiten geht dieser Antrag fast unter. Eine Gefahr, denn es kann mit Mehrheiten schnell gehen.
Bleibt die Hoffnung, dass nicht zu viele Abgeordnete das Wahlzuckerl „Leistbares Wohnen“ und damit in diesem Falle die Senkung der Betriebskosten auf Kosten der Vermieter verteilen wollen. Wenn derartige Anträge auf Kosten der Vermieter durchgehen, sehe ich schwarz. Ich hoffe (noch immer) auf die vernünftigen Kräfte in diesem Land. Und: wo bleibt die Lobby der Eigentümer bzw. der Vermieter?