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U-Haft für Benko verlängert

Das Landesgericht Wien beschloss am Freitag vorzeitig eine Verlängerung der Haft um einen Monat.
Michael Neubauer
Benko
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© APA/HANS KLAUS TECHT | Die Signa Prime hat Haftungsansprüche gegen Verantwortliche des Unternehmens erhoben. Dazu gehört auch Signa-Gründer René Benko

Rene Benko muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Landesgericht Wien beschloss am Freitag eine Verlängerung der Haft um einen Monat. „Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe“, teilte die Justizbehörde mit.

Spätestens am 28. Februar muss neuerlich über die Verlängerung der U-Haft entschieden werden.

Nachdem vergangene Woche über René BENKO die Untersuchungshaft wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr verhängt wurde, verlängert das Landesgericht für Strafsachen Wien heute die Untersuchungshaft um einen weiteren Monat.

Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe.

Aus terminlichen Gründen wurde die Haftprüfungsverhandlung bereits heute durchgeführt und dabei, wie von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft verlängert.

Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (immer noch) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach (spätestens) 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt.

Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, auch dann ist eine Haftprüfungsverhandlung anzuberaumen. Spätestens am Freitag, den 28.2.25, ist neuerlich über die Untersuchungshaft zu entscheiden.

Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab.