Das Ringen um die S Immo geht weiter
Die Übernahmekommission hat der Immofinanz für die Veröffentlichung des freiwilligen Übernahmeangebots für den Rivalen S Immo grünes Licht gegeben.
Ende März zeigte die Immofinanz eine Angebotsunterlage gemäß § 10 ÜbG bei der Übernahmekommission an. Da die angezeigte Angebotsunterlage einer näheren Prüfung unterzogen werden musste, beschloss der 3. Senat der Übernahmekommission am 09.04.2021 gemäß § 11 Abs 1 ÜbG, die Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorläufig zu untersagen.
Am 14.05.2021 zeigte die Bieterin gemäß § 10 ÜbG eine geänderte Angebotsunterlage an.
Der 3. Senat hat am 17.05.2021 beschlossen, die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage nicht länger zu untersagen.
Eine Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemeinsam mit der Bestätigung des Sachverständigen gemäß § 11 Abs 1 ÜbG kann daher frühestens am 18. und spätestens am 21.05.2021 erfolgen.
Das Übernahmeangebot ermöglicht jedenfalls den Erwerb aller übrigen Anteile, sprich 69,9 Prozent oder bis zu 51,432.587 Aktien.
Es bleibt spannend.